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TRIER. Im Verfahren gegen einen 57-Jährigen Mann aus dem Hochwald, hat die 1. Große Jugendkammer am heutigen Tage ein Urteil verkündet.
Der Angeklagte ist schuldig des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 51 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und in einem weiteren Fall in Tateinheit mit einem sexuellen Übergriff. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Dem 57-jährigen Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Zeitraum vom 12.02.2006 bis zum Frühjahr 2017 seine heute 26 und 15- jährigen Töchter bei insgesamt 51 Gelegenheiten in seinem Wohnhaus sexuell motiviert unsittlich berührt zu haben.
Der Angeklagte befand sich seit dem 21.08.2017 ununterbrochen in Untersuchungshaft.