Urteil: Aus Schreibwarenhandlung in Schweich darf Bestattungshaus werden

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TRIER/SCHWEICH. Aus einer im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses gelegenen Schreibwarenhandlung in Schweich im Kreis Trier-Saarburg darf künftig ein Bestattungshaus werden.

Das hat das Verwaltungsgericht Trier nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden und somit die Klage von drei Wohnungseigentümern des Hauses abgewiesen. Da das Gebäude an einer Haupteinkaufsstraße nicht im «allgemeinen Wohngebiet» liege, sei der Einzug eines Bestattungsinstituts rechtmäßig und verstoße nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, urteilten die Richter. (VG Trier, Urteil vom 24.1.2018 – 5 K 9244/17.TR)

Darauf aber hatten die Kläger zuvor plädiert und gegen eine Baugenehmigung des Kreises Trier-Saarburg zur Nutzungsänderung geklagt. Zudem hatten sie angegeben, es seien gesundheitliche Gefahren durch das Aufbewahren von Leichnamen zu befürchten. Das wies das Gericht zurück. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass bei einem ordnungsgemäßen Betrieb des Bestattungshauses «zwingend Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Bestimmungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes» zu erwarten seien.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa/lrs. – News)

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1 Kommentar

  1. Man könnte meinen die Eigentümer hätten Splatterfilme geschaut und sind davon ausgegangen dass im Bestattungsinstitut die Leichenteile nur so herumliegen.
    Etwas ruhigeres als ein Bestattungsinstitut kann man sich nicht vorstellen, es hätte ja auch ein Dönerschnellimbiss oder Frittenbuud werden können, was die Leute heute für Probleme mit dem Tod haben.
    Ist doch auch praktisch, von der Wohnung direkt in den Sarg ohne das Haus verlassen zu müssen.

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