REGION TRIER. Im Teddybären-Kostüm hinters Lenkrad setzen und schnell zur Karnevalsparty düsen? Von wegen! Für das Tragen von Kostümen im Straßenverkehr gelten strenge Regeln.
Wer in der fünften Jahreszeit mit Kostüm am Steuer sitzt, muss dabei noch erkennbar sein. Laut Gesetz dürfe das Gesicht nicht verdeckt werden, erklärte die Polizei am Donnerstag.
Wer sich nicht daran halte, müsse mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. «Wer vorsätzlich handelt, zahlt das Doppelte.» Die Beamten raten: Wer sich schon zu Hause maskieren wolle, sollte statt selbst zu fahren auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, ein Taxi rufen oder Bekannte bitten.
Das trifft auf jeden Fall genauso für den Alkoholkonsum an Fastnacht zu: Don’t drink and drive!
IST DAS NICHT DER BÄR, DER AN DER STRASSE AUSGESETZT WURDE ??? (Lokalo Berichtete darüber)
Ach ja, was muß ich eigentlich an Bußgeld bezahlen, wenn ich mit dem Auto fahre und dabei einen Schal um Mund und Nase gelegt habe, weil es so eisig kalt ist und die Heizung im Auto so lange braucht bis es warm ist???
Guido E.(FA)
und nen Halm als Schutzbekleidung beim Motorrad ? Vollbart mit Sonnenbrille ? Burka?
unsere Gesetze sind genauso lächerlich wie unsere angebliche Regierung
Es ist kalt, mache ich mich jetzt mit Sturmhaube, Helm und Sonnenbrille auf meinem Motorroller strafbar????
Am Besten man verkleidet sich als Ölscheich 🙂
Von Motorrad war keine Rede.
Oder hat unsere angebliche Regierung schon angebliche Lenkräder für angebliche Motorräder erfunden?
Scheint mir übrigens auch nicht besonders ergonomisch, so mit der Burka auf dem Motorrad.