Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen – Verkehrsbeschränkungen wegen Rosenmontagszug

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TRIER. Wegen der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen rund um den Rosenmontagszug am 12. Februar gibt es Einschränkungen für Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen. Entlang der Zugstrecke in der Innenstadt gilt für diese Lkw ein Einfahrts- und Durchfahrtsverbot zwischen 11 und 18 Uhr.

Von dieser Regelung ist die Durchfahrtsmöglichkeit in folgenden Straßen betroffen: Konrad-Adenauer-Brücke – Aulstraße, Hohenzollernstraße, Südallee/Kaiserstraße, Friedrich-Ebert-Allee/Nordallee, Zeughausstraße. Das Einfahrts- und Durchfahrtsverbot wird von der Polizei kontrolliert. Da es zwischen 11 und 18 Uhr gilt, ist sichergestellt, dass Anlieferungen in die Fußgängerzone auch an Rosenmontag gewährleistet sind.

Nach Aussage der Polizei ist die Sperrung eine präventive Maßnahme, da laut der deutschen Sicherheitsbehörden für öffentliche Veranstaltungen weiterhin eine abstrakte Gefährdung durch islamistische Anschläge besteht. Für die Region Trier gebe es aber nach wie vor keine Hinweise auf konkrete Gefahren.

Der von der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval organisierte Zug startet um 12.11 Uhr in der Medardstraße in Trier-Süd und führt in Richtung Trier-Nord durch die Innenstadt zum Verteilerkreis.

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