Om Prozess gegen einen 45-jährigen Drogendealer, hat das Landgericht ein Urteil verkündet. Der Angeklagte ist schuldig der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in sieben Fällen und wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Mann wurde vorgeworfen, im Zeitraum 01.03.2014 und 31.12.2014 bei mehreren Gelegenheiten an Minderjährige mindestens 5 Gramm Amphetamin und Marihuana veräußert zu haben. Das Alter der „Kunden“ soll dem Mann bekannt gewesen sein.
Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Bewährung ? alles schön und gut, aber an Kiddies zu verkaufen hätte meiner Meinung nach schon mal paar Monate Freiheitsentzug geben müssen /können , damit er mal zur Besinnung kommt
„Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten“
und dann Bewährung?? Toller Rechtsstaat!