Ärzte, Kassen und Regierung setzen auf E-Patientenakte

Die Planungen laufen schon länger: In der elektronischen Patientenakte sollen Patienten, Ärzte und Krankenhäuser von 2019 an viele Gesundheitsdaten finden. Ärzte, Kassen und Politik hoffen auf Verbesserungen. Aber der Datenschutz muss stimmen.

0

MAINZ (dpa/lrs). Die für nächstes Jahr geplante elektronische Patientenakte birgt nach Ansicht von Ärzten, Kassen und der Landesregierung in Rheinland-Pfalz viele Chancen.

«Daten, die bisher an unterschiedlichen Stellen vorlagen, können zusammengeführt werden und sind künftig am Ort und zur Zeit der Behandlung der Patientinnen und Patienten verfügbar», sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Die Akte werde eine stärkere Einbindung der Patienten in die medizinische Versorgung bringen. Sie betonte, dass aber für den Datenschutz verpflichtende Standards nötig seien. Inhaber der elektronischen Akte müsse immer derjenige sein, dessen Daten darin gespeichert sind.

Vom 1. Januar 2019 an sollen gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf eine solche E-Akte haben, in der wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Medikationsplan, Notfalldaten und Impfausweis zu finden sind. Dann können sich Ärzte und Krankenhäuser und die Patienten selbst über die wichtigsten Gesundheitsdaten informieren. Damit sollen zum Beispiel Doppeluntersuchungen und Behandlungsfehler verhindert werden.

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sieht in der elektronischen Akte eine Hilfe, um Patientendaten für eine gute und individuelle Versorgung rasch auf einen Blick verfügbar zu haben. «Diese Akte liegt übrigens nicht beim Arzt beziehungsweise dem Krankenhaus, sondern in der Hand des Patienten», betonte Präsident Günther Matheis. «Die Ärztekammern haben bereits seit langem ihre Hausaufgaben gemacht.» Alle Ärzte könnten einen elektronischen Ausweis beantragen. Nur damit könne die elektronische Gesundheitskarte und so auch die Patientenakte genutzt werden. Es sei aber noch offen, wie es mit der Gesundheitskarte weitergehe.

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sieht gleich mehrere Vorteile mit der Einführung der Akte. «Durch den digitalen Medikationsplan verbessert sich die Arzneimittel-Therapiesicherheit, weil zum Beispiel mögliche Wechselwirkungen verschiedener Arzneien besser erkannt werden können als bisher», erklärte die Krankenkasse. Die Patienten könnten die Daten rund um die Uhr abrufen und mit eigenen Daten ergänzen. Die Hoheit der Daten müsse beim Patienten liegen. Die AOK arbeitet nach eigenen Angaben an einem digitalen Gesundheitsnetzwerk.

Die Techniker Krankenkasse (TK) hofft mit der E-Patientenakte auf mehr Effizienz und Transparenz zum Vorteil der Patienten. «Aktuell liegen die Patientendaten an unterschiedlichen Stellen», sagte TK-Landesvorsitzender Jörn Simon. «Wenn hingegen diese Daten an zentraler Stelle gesammelt würden, ließen sich beispielsweise Doppeluntersuchungen vermeiden.» Außerdem könne der Impfpass dort abgelegt werden. «So bestünde die Möglichkeit, an Impfungen zu erinnern, genauso wie an Vorsorgeuntersuchungen – wenn der Versicherte das möchte.»

Die TK will nach eigenen Angaben in den nächsten Monaten eine marktreife Version der Patientenakte präsentieren, die sie elektronische Gesundheitsakte nennt. «Im Zuge der Entwicklung wurde darauf geachtet, dass die höchsten Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit gelten», sagte der TK-Landeschef. Risiken sieht er daher nicht: «Die Daten werden immer verschlüsselt und können nur durch den Versicherten selbst entschlüsselt werden.» Er schlug vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen die zentrale Datenplattform verwalten, auf der die Informationen abgelegt werden.

Vorheriger ArtikelMüllkippe Natur – Massive illegale Müllentsorgung in Ehrang
Nächster ArtikelEnde der Einsamkeit – Weißstorchpaar im Neunkircher Zoo hat sich gefunden

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.