Neuer ‚Schwerinordnungausweis‘ ergänzt den Schwerbehindertenausweis

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RLP. Vor einigen Monaten hatte die 14-jährige Hannah Ylsva eine wunderbare Idee. Sie hat das Down-Syndrom und deshalb einen „Schwerbehinderten-Ausweis“. Aber wenn es nach ihr ginge, sollte der am besten anders heißen: „Schwerinordnungausweis“. Rheinland-Pfalz ist nun eines der ersten Bundesländer, das den Wunsch nach einem umgesetzt hat. Viele Menschen mit Behinderungen, vor allem junge Menschen, wünschen sich anstelle ihres Schwerbehindertenausweis einen „Schwerinordnungausweis“.

Dieses Anliegen hat die Landesregierung ernst genommen und für den Schwerbehindertenausweis eine Kartenhülle entwickelt. „Hierbei steht vor allem der Gedanke der Inklusion in die Gesellschaft, in der jeder Mensch respektiert wird und gleichberechtigt sowie selbstbestimmt an dieser teilhaben kann, im Vordergrund.“, erklärte Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der Ausgabe der ersten Hüllen.

„Der Schwerbehindertenausweis ist ein amtliches Dokument und ist in seiner Form nicht veränderbar. Ohne auch nur ansatzweise die Behinderung nicht ernst nehmen zu wollen oder gar lächerlich zu machen, freut es mich, dass mit dieser Kartenhülle ein Weg gefunden wurde, die Idee der überwiegend Jüngeren in das Verwaltungsverfahren einzubinden“, betonte Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Die Hülle mit der Aufschrift „Schwerinordnungausweis“ kann ab 2018 kostenfrei beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) beantragt werden.

Aktuell leben in Rheinland-Pfalz rund 786.000 Menschen mit Behinderung. Davon sind rund 430.000 Menschen sogar schwerbehindert, d.h. bei ihnen ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Aber nicht alle schwerbehinderten Menschen wollen einen Ausweis. Derzeit haben rund 327.000 Menschen in Rheinland-Pfalz einen gültigen Schwerbehindertenausweis.

Zum Thema Schwerbehindertenausweis wird das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am 11. und 14. März 2018 auf der Rheinland-Pfalz-Ausstellung in Mainz vertreten sein. Dort beraten Fachexperten interessierte Messebesucherinnen und -besucher und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Das LSJV wird vom 10. bis 18. März 2018 mit verschiedenen Fachthemen auf der Verbrauchermesse mit einem Messestand vertreten sein.

Wissenswertes zum Grad der Behinderung:

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt das Ausmaß der Behinderung bzw. das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung wieder und ist das Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Er ist sozusagen der Gradmesser der Behinderung: Je stärker die Beeinträchtigung, desto höher der Grad der Behinderung.

Der GdB berücksichtigt die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im Erwerbsleben. Aus dem GdB ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. Auch ein Mensch mit einem GdB von 100 kann in seinem Beruf voll einsatzfähig oder ein leistungsfähiger Sportler sein

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7 Kommentare

  1. Nein
    Der muss beim Versorgungsamt beantragt werden. Am besten sämtliche Unterlagen aller Beschwerden mit einreichen “ Aber Achtung die einzelnen Krankheitsbilder werden nicht aufgerechnet.
    Ich hoffe damit ein bisschen geholfen zu haben
    Gruß Cresab

  2. Ich musste jetzt in die VDK eintreten das das am für Soziales mir nur 40 % geben ich bin seid 2010 Erwerbsunfähigkeit bis ins Rentenalter und hab einen Rollstuhl und einen gehstock bin chronischer Schmerzpatient
    Und bin gespannt was jetzt raus kommt LG

  3. Es ist kein Ausweis den man bekommt, sondern nur die Hülle, wo das Wort SCHWERINORDNUNGAUSWEIS aufgedruckt ist, um beim Reinschieben des Richtigen Ausweises das Wort SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS überdeckt wird und den Rest vom Orginal zu lesen ist.
    Das find ich aber schwer in Ordnung so,Prima!

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