Nach Todesfahrt im Gegenverkehr – Urteil zu Führerscheinentzug aufgehoben!

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TRIER. (dpa/lrs) Eine im Mai wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilte Autofahrerin darf ihre Fahrerlaubnis zunächst behalten.

Vor dem Landgericht Trier werde nun erneut darüber entschieden, teilte das Gericht am Montag mit. Die 36-Jährige hatte Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Der Entzug der Fahrerlaubnis sei demzufolge unzureichend begründet gewesen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. Das Urteil zur Gefängnisstrafe bleibe jedoch unverändert bestehen.

Die 36-Jährige war im April vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 53 bei Erden (Kreis Bernkastel-Wittlich) auf der Gegenfahrbahn mit einem Auto frontal zusammengestoßen. In ihrem Wagen starben ihr Lebensgefährte und eine Freundin. Der Fahrerin wurde anfangs vorgeworfen, das Auto wegen eines Streits absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt zu haben. Der Mordvorwurf ließ sich aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Prozess nicht beweisen.

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