Wenn der Täter zu arm ist! Polizisten sollen Schmerzensgeld vom Land bekommen

0
Foto: Silas Stein / dpa-Archiv

RLP. (dpa/lrs) Polizisten in Rheinland-Pfalz sollen künftig Schmerzensgeld vom Land bekommen können. Und zwar immer dann, wenn der Täter zu arm ist, um Schmerzensgeld zahlen zu können. Das steht in einem Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes, über den der Landtag in Mainz in dieser Woche beraten will. Polizisten werden im Dienst zunehmend angegriffen, wobei sie auch immer wieder verletzt werden.

Außerdem sollen Beamte und Richter künftig Pflege von Angehörigen und Beruf besser unter einen Hut bringen können. Dafür soll geregelt werden, dass sie den gleichen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit bekommen wie Arbeitnehmer. Dafür muss das Landesbeamtengesetz, das Landesrichtergesetz und das Landesbesoldungsgesetz geändert werden. Und: Wer unheilbar kranke Angehörige in deren letzter Lebensphase begleitet, soll neue Möglichkeiten für Urlaub oder Teilzeitbeschäftigung bekommen.

Ausgehend von einer ähnlichen Regelung in Bayern rechnet die Landesregierung mit rund 16 Schmerzensgeldansprüchen im Jahr in Höhe von im Schnitt 2000 Euro. Die Regelungen zur Familienpflegezeit und Pflegezeit seien kostenneutral, heißt es im Entwurf. Der Vorschuss werde später durch Verrechnung mit den Dienstbezügen ausgeglichen. Die Sterbebegleitung dürfte nur sehr wenige Beamte betreffen.

Vorheriger ArtikelSchwerverletzte Fußgängerin – Erfasst und durch die Luft geschleudert
Nächster ArtikelDer tägliche Service: Lokalo Mittagstisch

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.