Til Schweiger im Saarland vor Gericht – So hat das Gericht entschieden

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SAARBRÜCKEN. (dpa/lrs) Der Schauspieler Til Schweiger (53) hat im Streit um einen Facebook-Eintrag vor dem Landgericht Saarbrücken gesiegt. Der Antrag einer 58-Jährigen aus dem Saarland, den Post zu löschen, wurde vom Vorsitzenden Richter Martin Jung am Donnerstag in Saarbrücken abgewiesen. Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Schweiger hatte Ende September eine private Nachricht der Frau auf seiner Facebook-Seite mitsamt deren Namen und Porträtfoto veröffentlicht. Die Frau sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

Sie hatte Schweiger in dem Text gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es laut Gerüchten vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem ging sie ihn an: «Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.» Der Schauspieler antwortete ihr darauf «hey schnuffi…! date!? nur wir beide!?»

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1 Kommentar

  1. Na, Bravo..
    Die betroffene Frau hat Herrn Schweiger per PN kontaktiert..
    Dieser hat den Chatverlauf (private Korrespondenz!) daraufhin veröffentlicht..
    Desweiteren hat er das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt und sich obendrein noch über sie lustig gemacht..
    Und wäre es andersherum gewesen, hätte der ‚tolle‘ Herr Schweiger sicher auch Recht bekommen..

    Na, danke.

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