Polizei überwacht künftig gefährliche Abschiebehäftlinge in Rheinland-Pfalz

Es klingt nach einer Lücke im System: Abschiebehäftlinge können von privaten Firmen bewacht werden, doch dürfen die Mitarbeiter sie nicht an der Flucht hindern. Das Integrationsministerium Rheinland-Pfalz steuert nach.

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MAINZ/ALZEY (dpa/lrs). Gefährliche Abschiebehäftlinge sollen in Rheinland-Pfalz künftig nicht mehr von privaten Sicherheitsfirmen, sondern von der Polizei bewacht werden.

Das betreffe die sogenannten Hochrisikofälle, sagte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) am Freitag in Mainz. Zuvor hatte ihr Ministerium auf dpa-Anfrage erklärt, dass die privaten Sicherheitsdienste die Abschiebehäftlinge nicht festhalten dürften, wenn sie zu fliehen versuchen.

Entzündet hatte sich die Diskussion an einem vermutlich aus Marokko stammenden Abschiebehäftling, der im vergangenen Monat in einer psychiatrischen Klinik seinen beiden Bewachern entkam. Er ist weiter auf der Flucht. Der Mann wird vom Ministerium als «sehr aggressiv» eingestuft. Er hatte laut einer Richterin in Andernach damit gedroht, sich selbst und andere Menschen zu töten und war vor seiner Verhaftung mehrfach geflohen.

Spiegel kündigte an, in Zukunft sollten alle beteiligten Stellen alle verfügbaren Informationen erhalten. Im Fall des flüchtigen Abschiebehäftlings wussten die zuständigen Amtsgerichte Andernach und Bingen, das Abschiebegefängnis Ingelheim, die psychiatrische Klinik Alzey, die kommunale Ausländerbehörde im Kreis Mayen-Koblenz, das Ministerium, die Polizei und der private Sicherheitsdienst an unterschiedlichen Tagen unterschiedlich viel.

Das bisherige System der Bewachung bei Abschiebehäftlingen, die an Krankenhäuser und Psychiatrien überstellt worden seien, sei «an seine Grenzen gestoßen», sagte Spiegel. Es gebe immer mehr straffällige und aggressive Personen in Abschiebehaft. «Wir ziehen daraus jetzt Konsequenzen.» Es ist aber laut Landesregierung nicht geplant, die Abschiebehaft wieder dem Innenministerium zu unterstellen. Das hatte die CDU-Fraktion gefordert. Die Deutsche Polizeigewerkschaft beklagte, es gebe ein «Sicherheitsproblem mit Abschiebehäftlingen» – und nun müsse es die ohnehin überlastete Polizei wieder richten.

Die Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes dürfen keinen Zwang anwenden, erklärte das Integrationsministerium. «Der Sicherheitsdienst ist instruiert, im Notfall sofort die Polizei zu alarmieren.» Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hätten den Mann bei seiner Flucht nur festhalten dürfen, wenn er währenddessen eine Straftat begangen hätte. Also wenn er zum Beispiel seine Bewacher verletzt oder eine Scheibe zur Flucht einschlägt.

Generell sei eine Bewachung von Abschiebehäftlingen durch private Sicherheitsfirmen aber zulässig, so auch im Abschiebegefängnis in Ingelheim, erklärte das Ministerium. Denn die Bediensteten würden stets durch Beamte des Landes angeleitet. Der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen hatte dem SWR gesagt, solch eine Bewachung sei aus seiner Sicht verfassungswidrig. Sogenannte hoheitliche Aufgaben müssten laut Grundgesetz von Beamten wahrgenommen werden.

Das Ministerium erwiderte, die hinzugezogenen Mitarbeiter nähmen ja gerade keine hoheitlichen Aufgaben wahr, weil sie nur die Anordnungen der Beamten ausführten. Auch bei der Bewachung des Abschiebehäftlings im Krankenhaus gebe es eine Betreuung von Landesbeamten. «So sind diese bei jedem Schichtwechsel dabei und werden im Zweifelsfalle zu Rate gezogen.»

Der Abschiebehäftling hatte am 18. Oktober in seiner Zelle Feuer gelegt und war daraufhin wegen Suizidgefahr in die psychiatrische Klinik nach Alzey gebracht worden. Zunächst regelte das Land die Bewachung des Mannes über einen privaten Dienst. Dann übernahm der Kreis Mayen-Koblenz, der ebenfalls einen Sicherheitsdienst beauftragte.

Ein Sprecher des Kreises betonte, der Sicherheitsdienst sei auf Empfehlung der Abschiebeeinrichtung in Ingelheim beauftragt worden. «Zum Zeitpunkt der Beauftragung bestand daher für uns kein Anlass, an den Kompetenzen der Bewachungskräfte zu zweifeln.»

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2 Kommentare

  1. Haha, sehr lustig, hätte die Dreyer Anstand würde sie zurücktreten.
    Ein Scheinasylant, Herkunft nicht ganz klar, weil er seine Herkunft verschleiert, wird als Marokkaner identifiziert. Um der Abschiebung zu entgehen macht er einen auf psychisch krank. Darauf wird von der grünen Gutmenschenintegrationsministerin die Bewachung durch einen privaten Sicherheitsdienst angeordnet. Diese dürfen ihn jedoch nur freundschaftlich begleiten. Wenn also Scheinasylant nun einfach davonspurtet ist dies keine Straftat und der Sicherheitsdienst guckt in die Röhre. Und ein solcher Ausbund an Dummheit wird von einer Landesministerin und einer -ministerpräsidentin getragen die von unseren Steuergeldern finanziert wird. Falls der Typ tatsächlich jemanden umbringt klebt das Blut an den Fingern von Spiegel und Dreyer. Ach so, a propos Anne Spiegel: studierte bis 2007 Politik, Philosophie und Psychologie in Darmstadt, Mainz, Mannheim und Salamanca, letzteres vermutlich mit einem DAAD-Stipendium um ein bisschen Auslandsluft zu schnuppern und dort paar Parties zu feiern. Und sowas bestimmt dann die Geschicke eines Landes mit. Aber immerhin hat sie ihr Studium wenigstens zu Ende gebracht, Claudia Roth von den Grünen hat ja schon nach zwei Semestern Theaterwissenschaft das Handtuch geworfen.

  2. Na dann hat die Polizei ja beruhigt zurücklehnen, denn es wird ja eh kaum einer abgeschoben. Der Prozentsatz ist verschwindend gering!

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