Neuer Bußgeldkatalog – Diese Verstöße am Steuer können richtig teuer werden

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Seit dem heutigen Donnerstag, 19. Oktober, gilt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog. Für Verstöße im Straßenverkehr müssen „Verkehrssünder“ jetzt tiefer in die Tasche greifen.

HANDY AM STEUER:

Wer mit dem Handy beim Fahren telefoniert, musste bisher 60 Euro Strafe zahlen. Ab heute ist ein Bußgeld von 100 Euro fällig. Entsteht dabei eine Sachbeschädigung kann es bis zu 200 Euro teuer werden, plus ein mögliches Fahrverbot von einem Monat.

HANDY AUF DEM FAHRRAD:

Wer während dem Radfahren mit dem Handy telefoniert, muss nun mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.

RETTUNGSGASSE:

Die Strafen für eine „nicht gebildete“ Rettungsgasse steigen sogar um das 10 fache. Musste der Verkehrssünder bis jetzt 20 Euro Strafe zahlen, sind nun mindestens 200 Euro fällig. Bei Beschädigungen oder Gefährdungen kann das Bußgeld sogar auf bis zu 320 Euro ansteigen und mit einem zusätzlichen Fahrverbot belegt werden.

NEU! VERHÜLLUNGSVERBOT:

Neu eingeführt ist das sogenannte „Verhüllungsverbot“. Künftige Gesichtsbedeckungen, sodass man dieses nicht mehr erkennt, werden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.

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4 Kommentare

  1. Verhüllungsverbot ?! Danke an alle die von weiter weg kommen und ihr gesicht nicht zeigen wollen ,dürfen , müssen , wie auch immer !

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