TRIER (dpa/lrs). Wegen Zwangsprostitution hat das Landgericht Trier am Mittwoch einen Mann und eine Frau verurteilt. Der 42-Jährige und die 26-Jährige hätten zwei junge Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aus Bulgarien nach Deutschland gelockt und dann auf den Strich geschickt.
Einem Opfer hatten die Bulgaren eine gute bezahlte Arbeitsstelle als Putzfrau versprochen. Ihr gelang später die Flucht. Der Mann muss zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Die Frau wurde wegen Beihilfe zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt – die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ich hätte Ihnen gerne die Bewährung gestrichen, damit die Täter(in) „liebe“ Freunde im Knast, die sie besonders gern haben finden.
die Urteile der der deutschen Gerichte .. naja ….wie immer … weit an der Realität vorbei