Drei islamistische Gefährder im Land ausreisepflichtig

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Symbolbild

MAINZ. (dpa/lrs) Drei der zwölf islamistischen Gefährder in Rheinland-Pfalz müssen eigentlich das Land verlassen. Sie könnten aber nicht ausgeflogen werden, weil sie staatenlos seien, erklärte das rheinland-pfälzische Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion.

Die Behörden haben bereits gegen alle Gefährder strafrechtlich ermittelt oder tun dies derzeit. Teilweise dauerten die Verfahren noch an, erklärte das Ministerium. Einer der Gefährder sei wegen einer politisch motivierten Straftat rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Die Polizei stuft jemanden als Gefährder ein, wenn sie annimmt, dass er politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Dafür gibt es eine abgestimmte Definition von Bund und Ländern. Der jüngste Verfassungsschutzbericht listet für Rheinland-Pfalz 580 Islamisten auf. Davon gelten 150 als Salafisten und 45 als gewaltbereit.

Den Gefährdern in Rheinland-Pfalz wurde zur Last gelegt: Die Mitgliedschaft oder die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Darüber hinaus ermittelte die Polizei gegen einen Teil der Gefährder wegen Beleidigung, Körperverletzung, Betrugs, Erschleichens von Leistungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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8 Kommentare

  1. Bevor man über Familiennachzug für subsidiäre „Flüchtlinge“ nachdenkt (ich frage mich wie das begründet wird, jemand flüchtet und will nach einem Jahr oder länger seine familie nachholen, die dann auf unsere Kosten hier lebt, wenn die Familie über diesen Zeitraum unbehelligt in Syrien oder sonstwo gelebt hat ist das ja der Beweis, dass kein Nachzugsgrund besteht) sollten Frau Dreyer und co erstmal nachdenken wie man unerwünschte Gäste wieder loswird.

    • Lieber Peter, das sehe ich auch schon seit längerer Zeit genau so.
      Ich finde es auch gut, das sie durch ihre Kommentare einen kleinen Beitrag dazu leisten, das unsere Bürger aus dem Tiefschlaf erwachen und über die gezielten politischen Entscheidungen zum nachdenken stimuliert werden.

  2. Kann mir mal einer den Begriff „staatenlos“ erklären. Sind diesen Menschen im Niemandsland geboren? Woher sind sie gekommen? Über Deutschland „eingeschwebt“?

    • Als Staatenlose werden Menschen bezeichnet, die keine bzw. keine anerkannte Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an diese gebundene Staatsbürgerschaft seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung.

      Staatenlos kann man durch Ausbürgerung, Vertreibung, Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung oder Geburt werden. Staatenlose sind dem Schutz des Staates anbefohlen, in dem sie sich aufhalten

  3. Staatsangehörigkeit und Geburtsort sind unterschiedliche Begriffe. Man hat nicht immer automatisch die Staatsangehörigkeit des Landes, wo man geboren ist. Und auch wenn, kann man das verlieren.

  4. Danke für die Erklärung. Wenn man in diesen Fälle nichts machen kann, dann bleibt nur die lückenlose Überwachung. Wir wollen hier im Land keine Menschen beherbergen und versorgen, die andere auch hier in Gefahr bringen könnten. Die Lösung in Bayern ist meiner Meinung nach dafür genau richtig. An einem zugewiesenen Ort in einer Unterkunft belassen. Wichtig ist kein Geld, sondern nur Sachleistungen, damit sie sich nicht für Angriffe auch noch selbst finanzieren können.

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