Stadtrat Trier beschließt Bettensteuer

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Symbolbild "Bett"

TRIER. Die sogenannte Bettensteuer in Trier hat eine wichtige Hürde genommen. Der Stadtrat beschloss am Donnerstagabend die Einführung der umstrittenen Abgabe, wie die Stadt mitteilte. Demnach stimmten 46 Ratsmitglieder dafür, zwei dagegen. Die Steuer soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis betragen. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 700 000 Euro.

Steuerpflichtig sollen fortan Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen, aber auch Campingplätze und Schiffe werden – für private Übernachtungen bis zu sieben Tagen. Auch Privatleute, die die eigene Wohnung über Internetportale zur Übernachtung anböten, sollen besteuert werden. Berufsbedingte Übernachtungen werden von der Abgabe befreit.

Es sagt sich bereits Gegenwind an: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Rheinland-Pfalz hat angekündigt, gegen die Bettensteuer klagen zu wollen. «Wir werden alle rechtlichen Mittel ausnutzen, um diese Bettensteuer zu verhindern», hatte Dehoga-Präsident Gereon Haumann gesagt.

Trier hatte die Abgabe schon einmal einführen wollen, sie war 2012 dann jedoch vom Bundesverwaltungsgericht nach der Klage von Hoteliers gestoppt worden. In anderen rheinland-pfälzischen Städten ist eine Bettensteuer derzeit kein Thema.

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5 Kommentare

    • Sie vergessen das die Hotels vor 3-4 Jahren die MwSt. von 19 % auf 7 % gesenkt bekamen. Und nach Umfrage des TV bei den Trierer Hotels hat keines seine Preise daraufhin gesenkt. Eher sogar erhöht bei Einführung des Mindestlohns.
      Von daher müssen die Hotels das nicht weitergeben sondern haben immer noch Gewinn.
      Und es ist doch nur legitim die Nutzer der Struckturen an deren Kosten zu beteiligen.

      • @Fischer:…Und warum müssen andere Nutzer der Strukturen ,zum Bsp. Szene-Lokalitäten die Partys mit djs veranstalten , keinerlei Vergnügungssteuer bezahlen? Oder fließen hier etwa andere Gelder ln andere Kanäle?

        • @Fischer u Altheim:würde die Stadt konsequent alle Einnahmemöglichkeiten, die die Satzung ermöglicht nutzen, hätte sie bedeutend weniger finanzielle Probleme! Es kann nicht sein, dass man den Platz des Weihnachtsmarkts quasi verschenkt, Bußgelder durch Falschparker nicht generiert und Vergnügungssteuer von Gastronomiebetrieben, die an Wochenenden faktisch zur Diskothek mutieren, nicht erhebt!

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