OLG weist im Abgasskandal Klage von VW-Fahrerin ab

Tausende Autokäufer klagen. Viele wollen ihr Fahrzeug mit manipuliertem Motor zurückgeben - und ihr Geld zurück. In Koblenz ist nun eine VW-Käuferin in zweiter Instanz abgeblitzt. Es gibt aber noch andere juristische Wege für Kläger.

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KOBLENZ (dpa/lrs). Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen. Es war die erste derartige zivilrechtliche Klage vor diesem Gericht, zahlreiche weitere sind inzwischen anhängig.

«Die Welle rollt», sagte OLG-Sprecher Christoph Syrbe. Bundesweit sind im Zusammenhang mit manipulierten Dieselmotoren Tausende Klagen erhoben worden. Die Klägerin wollte in dem Koblenzer Berufungsverfahren Verkaufspreis, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge für einen VW-Tiguan in Höhe von insgesamt fast 40 000 Euro erstattet bekommen, weil ihr Dieselmotor EA 189 vom Abgasskandal betroffen ist.

Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen: Diese habe sich gegen ein Autohaus in Heiligenroth im Westerwald gerichtet, das rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern sei. Es sei nicht haftbar für eine etwaige Täuschung von Volkswagen.

Das OLG schloss sich dem im Einklang mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgasmanipulationen seien aber erst 2015 bekanntgeworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus auch unter Berufung auf ein Vertrauensverhältnis mit Kunden keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Das Autohaus habe auch ein Software-Update für den Motor angeboten, das die Klägerin aber als unzureichend bezeichnet habe. Das Koblenzer OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wäre möglich.

An der mündlichen OLG-Verhandlung am 7. September hatten laut Syrbe neben den Rechtsanwälten von Klägerin und beklagtem Autohaus noch weitere Juristen teilgenommen: «VW hat das durch Anwälte beobachten lassen.»

Die Klägerin hatte dem Autohaus nur Täuschung vorgeworfen – eine Gewährleistung verlangte sie nicht. Syrbe sagte: «Die interessantere Musik spielt beim Mängelrecht. Da könnten die Erfolgsaussichten nach derzeitiger Einschätzung höher sein.» Landgerichte hätten hier auch schon zugunsten von Klägern entschieden. Damit müssten sich nun die Oberlandesgerichte befassen. Allerdings sind Gewährleistungsrechts-Verfahren mit Beweisaufnahme samt Sachverständigen in der Regel weitaus komplexer und teurer als Prozesse um angebliche arglistige Täuschung im Abgasskandal.

Um eine Flut von Klagen wie etwa bei den Motormanipulationen aus Effizienz- und Kostengründen bündeln zu können, läuft derzeit bundesweit die Anhörung zu einem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zu Musterfeststellungsklagen. Gerichte, Rechtsanwaltskammern, Verbraucherschutzverbände und andere Organisationen können dazu Stellungnahmen abgeben.

Laut der verbraucherschutzpolitischen Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Katharina Binz, zeigt das OLG-Urteil, wie hilflos Verbraucher im Diesel-Skandal seien. «Bis heute wurde seitens der Bundesregierung keine Rechtsverbindlichkeit geschaffen, wonach die betroffenen Automobilhersteller für ihre eigenen Fehler geradestehen müssen.» Es gebe für die Industrie keine Verpflichtung zur Hardware-Nachrüstung oder Entschädigung. «Selbst das Software-Update, das beim vergangenen Dieselgipfel vereinbart wurde, ist tatsächlich eine freiwillige Leistung.»

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