Tempokontrollen an „unfallauffälligen Straßenabschnitten“

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REGION TRIER. Am gestrigen Montag überwachten die Mitarbeiter der Zentralen Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Trier die ersten „unfallauffälligen Straßenabschnitte“ im Zuständigkeitsbereich. Das Ergebnis: Die Beanstandungsquote lag bei 4,6 Prozent.

Im Rahmen des Sonderprogramms haben sich vier der fünf Polizeipräsidien dazu entschlossen, die Geschwindigkeit an ausgewählten, geeigneten Stellen zu messen, die in der Vergangenheit als sogenannte auffällige Unfallstellen erkannt wurden.

Hintergrund sind Untersuchungen zur Verkehrsunfallentwicklung. Diese bestätigen, dass die Unfälle mit Personenschaden mit einem Anteil von 25 Prozent auf überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen sind.

Gemessen haben die Beamten jeweils über fünf Stunden auf der L 50 in Höhe der Ortschaft Dreis und auf der B 421 am Zeller Berg.

In den zehn Stunden wurden 879 Kraftfahrzeuge gemessen, 40 Fahrer wurden beanstandet. In 36 Fällen überschritten die Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich einer Verwarnung, dreimal wurde eine Anzeige erstattet.

Der negative Spitzenreiter, ein Fahrer am Zeller Berg, überschritt die zulässigen 50 km/h um bereinigte 47 km/h. Dieser wird bald eine Zeitlang zu Fuß gehen müssen – ihm droht ein Fahrverbot.

Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmer um ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO)! „Bitte beachten Sie insbesondere die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die sich unmittelbar auf Ihren Anhalte- und Bremsweg auswirkt. 25 Prozent sind eine schlechte Quote!“

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