Hinter Gittern – Landgericht verurteilt zwei Trierer-Drogendealer

0
Symbolbild: Wikimedia

TRIER. Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Trier, hat am heutigen Mittag ein Urteil im Trierer Drogenprozess mit folgendem Tenor verkündet und die beiden Angeklagten zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Es sind schuldig:

Der Angeklagte S. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 46 Fällen und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen, der Angeklagte L. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 55 Fällen, davon in 54 Fällen in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 3 Fällen und des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.

SACHVERHALT:

Dem 29-jährigen Angeklagten S. wurde vorgeworfen im Zeitraum Dezember 2015 bis 18. November 2016 in Trier und in Hermeskeil bei insgesamt 60 Gelegenheiten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in 4 Fällen gemeinschaftlich mit dem Angeklagten L. betrieben zu haben. Insgesamt soll der Angeklagte S. Amphetamin im Gesamtumfang von mindestens ca. 11 kg an diverse Abnehmer weitergegeben haben, um sich eine zusätzliche Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu verschaffen.

Dem 24 jährigen Angeklagten L. wurde vorgeworfen im Zeitraum ab Mitte des Jahres 2015 bis zum 18. November 2016 in Trier bei insgesamt 59 Gelegenheiten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in 4 Fällen gemeinschaftlich mit dem Angeklagten S. betrieben zu haben.

Insgesamt soll der Angeklagte L. Amphetamin im Gesamtumfang von mindestens ca. 5,6 kg an diverse Abnehmer weitergegeben haben. Dies um sich eine zusätzliche Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu verschaffen.

Der Angeklagte S. besitzt die deutsche und italienische Staatsangehörigkeit und ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich seit dem 18.11.2016 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte L. ist deutscher Staatsangehöriger und ist bereits strafrechtlich – nicht einschlägig – in Erscheinung getreten. Nachdem er sich zunächst seit dem 18.11.2016 in Untersuchungshaft befand, wurde die Haftanordnung erstmals am 23.12.2016 und nach nochmaliger Invollzugsetzung am 22.02.2017 außer Vollzug gesetzt.

Vorheriger ArtikelHoliday Park erhält Indoorbereich
Nächster ArtikelMilchlaster rutscht in Graben – 9.000 Liter Milch ausgelaufen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.