Mainz und Saarbrücken könnten gegen Cattenom klagen

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Das AKW Cattenom liegt zwölf Kilometer von der deutschen Grenze und neun Kilometer von der luxemburgischen Grenze entfernt.

TRIER. Rheinland-Pfalz und das Saarland sind einer möglichen gemeinsamen Klage gegen das französische Atomkraftwerk Cattenom einen Schritt näher gekommen. In einem von beiden Ländern in Auftrag gegebenen Gutachten einer französischen Anwaltskanzlei heißt es, eine Klage auf Abschaltung des nur zwölf Kilometer von der deutschen Grenze gelegenen Kraftwerks sei möglich.

Voraussetzung sei, dass von Cattenom ein «schwerwiegendes Risiko» ausgehe. Das teilten die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) und Saar-Umweltstaatssekretär Roland Krämer (SPD) am Freitag in Trier mit.

Über die Einreichung einer Klage soll erst entschieden werden, nachdem im Herbst ein sicherheitstechnisches Gutachten vorgelegt wird, das die beiden Bundesländer beim Öko-Institut in Auftrag gegeben haben. Sofern in diesem Gutachten Belege für ein «schwerwiegendes Risiko» durch das seit 1986 betriebene französische Atomkraftwerk enthalten sind, könnten die beiden Länder zunächst den französischen Premierminister zur Abschaltung auffordern. Lehne er ab, sei eine Klage beim Verwaltungsgericht Straßburg möglich.

Die Anwältin Anouk Darcet-Felgen von der Pariser Kanzlei BMH sagte, die Kläger müssten überzeugende Beweise für die Gefahren vorbringen. Die Beweisführung werde «schwierig» sein. Der Begriff des «schwerwiegenden Risikos» sei nicht genau definiert. Zudem gebe es nur wenige Präzedenzfälle. Die Aussichten auf Erfolg einer vermutlich langwierigen Klage seien «schwer abzuschätzen». Eine Klage komme jedoch «in rein rechtlicher Hinsicht in Frage».

Höfken sagte, man müsse sehr sorgfältig vorgehen. Bisher habe es in Cattenom mehr als 800 meldepflichtige Ereignisse gegeben. «Wir werden alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Cattenom endlich stillzulegen», sagte Krämer.

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