Rechtsextreme Partei muss „Ausreise-Gutscheine“ nicht einlösen

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«Ausreise-Gutscheine» hat eine rechtsextreme Partei an politische Gegner verschickt und diese zur Reise nach Afrika bewegen wollen. Ein Kommunalpolitiker nimmt die Partei beim Wort. Diese muss seine Reise nach Afrika nicht zahlen – zunächst einmal.

Die rechtsextreme Partei Der III. Weg muss per Post an Kommunalpolitiker verschickte Reisegutscheine nicht einlösen. Das entschied das Amtsgericht in Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag. Mit der Aktion wollte die Partei Menschen, die sich unter anderem für die Rechte von Flüchtlingen einsetzen oder sich gegen Rechtsextremismus engagieren, zum Verlassen Deutschlands auffordern.

Geklagt hatte Kai Bitzer, der für die Grünen im Stadtrat in Olpe in Nordrhein-Westfalen sitzt. Er wollte die versprochene Reise nach Afrika antreten – und zwar per Schiff. Die Partei hatte auf der Postkarte unter der Überschrift «Gutschein für die Ausreise aller Überfremdungsbefürworter Richtung Afrika» drei Varianten zur Ausreise aufgeführt: Seeweg, Landweg und Luftweg. Weil die Partei dem Versprechen nicht nachkam, forderte er von ihr 2200 Euro zur Finanzierung der Reise.

In der Begründung des Urteils heißt es, Der III. Weg habe bei der Postkarten-Aktion als Partei gehandelt, nicht als Unternehmen. Zwar betreibe die Partei mit Sitz in Weidenthal in der Pfalz einen Internet-Shop mit T-Shirts, doch habe der Versand der Postkarten nichts mit diesem Handelsgewerbe zu tun, sondern stehe im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit der Partei. Das Gericht stellte auch fest, dass die Postkarte sehr wohl eine Gewinnzusage darstelle.

Der Grünen-Politiker Bitzer sagte der Deutschen Presse-Agentur, er gehe «sehr stark» davon aus, dass er in Berufung gehen werde. Er müsse sich zunächst die schriftliche Begründung des Urteils ansehen. Es sei ihm wichtig, mit diesem Verfahren ein Zeichen zu setzen. Jeder sollte – im Bewusstsein der Zeit des Nationalsozialismus – mit seinen Mitteln Widerstand gegen Rechts leisten. «Das ist meine Pflicht als guter deutscher Staatsbürger.»

Die Partei hatte nach Angaben von Gerichtssprecher Matthias Frey vor Gericht erklärt, die Aktion sei nicht ernst gemeint gewesen. Es habe sich nicht um eine verbindliche Zusage gehandelt, sondern um eine politische Provokation. Auch sei eine dauerhafte Ausreise gefordert worden – und diese habe der Politiker aus Olpe nicht geplant. Der III. Weg erklärte nach der Gerichtsentscheidung, es habe sich um eine «Satire-Aktion» gehandelt. Die Partei schloss das Statement mit: «Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen!»

Kommunalpolitiker Bitzer sagte weiter, durch seine Klage sei von einem Gericht festgestellt worden, dass die Partei ein Gewerbe betreibe. Er bezweifelte, dass die Partei Steuern zahle. Eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung sei eingegangen. Die Steuerfahndung in Neustadt wollte dies mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht kommentieren. Bitzer ist überzeugt: «Das war für die Partei ein Phyrrhussieg.»

«Der III. Weg» wurde 2013 von einem früheren NPD-Mann gegründet. Die Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Dieser sieht in den Mitgliedern «geistige Brandstifter», die aggressiv gegen Asylsuchende und Flüchtlingsheime agitieren. Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kam die Partei nur auf 0,1 Prozent.

(dpa)

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3 Kommentare

  1. Ach so, das ist also gar nicht ernst gemeint, das mit der Ausreise. Und alles andere dann auch nicht? Na, da sind wir aber alle froh, dass die Faschos einfach nur Scherzchen machen und ein Witz sind.

  2. Die Partei erklärt diese Aktion sei nicht ernst gemeint gewesen, dann hätte sie das aber im Kleingedruckten erklären müssen, ich hoffe der Abgeordnete geht in Berufung und die Partei wird zur Zahlung verdonnert.
    Dieser Gutschein ist wie diese dubiosen Gewinnversprechen da wurden ja auch schon Gewinne eingeklagt und gewonnen.

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