Ein tragischer Unfall? Verfahren im Todesfall Tanja Gräff eingestellt

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TRIER. Im Todesfall „Tanja Gräff“ hat die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren eingestellt, dies teilte die Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz am Nachmittag mit.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Fritzen erklärte, hätten sich trotz zahlreicher Ermittlungen und Untersuchungen, keinerlei belastende Ergebnisse oder Hinweise ergeben, die auf eine Straftat oder auf eine gewaltsame Fremdeinwirkung hinweisen. Auch die Obduktion des Skelettes und der Kleidungsstücke erbrachten keine Ansatzpunkte auf eine äußere Einwirkung.

Fritzen berichtete weiter, dass die Ermittlungen nicht alle Fragen klären konnten. Ungeklärt sei weiterhin, welchen Weg Tanja Gräff zur Unfallstelle nahm, warum das Mädchen dorthin ging und wie es genau zu dem tödlichen Sturz kam. Aufgrund der Auswertung hunderter Hinweise und den zahlreichen Ermittlungs- und Untersuchungsergebnissen, welche keinerlei Anhaltspunkte auf ein Fremdverschulden ergaben, deute allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit alles auf einen tragischen Unfall hin, weswegen das Verfahren nun eingestellt wurde.

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1 Kommentar

  1. Immer tragisch wenn ein Mensch stirbt. Der Knackpunkt ist vermutlich, ob die Polizei fahrlässig gehandelt hat, als sie sich nur von oben über das Gebüsch abseilte und nicht drunterguckte. Müsste man ein Gutachten einholen, was zb eine Polizeieinheit aus einer Gebirgsgegend tun würde in ähnlicher Situation, oder was die Polizei anderswo generell in ähnlicher Situation tun würde.. Hätte man sie damals gleich gefunden hätte man vermutlich noch herausfinden könnenn was passiert ist.

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