Gericht stoppt Bau des Sportboothafens in Zell

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An dieser Stelle sollte ein Sportboothafen gebaut werden.

ZELL / MOSEL. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat heute den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Zell an der Mosel aufgehoben. Damit wird der Bau des Sportboothafens vorerst gestoppt.

Die Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH, hatte der Struktur-und Genehmigungsdirektion SGD Nord Antragsunterlagen zum Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/ Briedel vorgelegt. Die (SGD) Nord hat als Obere Wasserbehörde den notwendigen Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) am 15. März 2016 erteilt.

Gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss haben sechs Grundstückseigentümer und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun entschieden, dass der auf § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, sowie §§ 43 Absatz 1, 69 und 92 Absatz 2 Landeswassergesetz gestützte Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 rechtswidrig sei. Er leide an Fehlern, die vom Kläger in diesem Verfahren geltend gemacht werden können. Dies rechtfertige die Aufhebung des Beschlusses insgesamt.

Hauptgrund dafür ist, dass es der SGD Nord als Obere Wasserbehörde an der sachlichen Entscheidungskompetenz hinsichtlich des gesamten Regelungsbereiches des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses fehle. Im Erörterungstermin vom 18. Mai war dies bereits das Kernthema.

Weiterhin habe die SGD Nord die Erschließung des planfestgestellten Vorhabens nicht geprüft und dieses Ergebnis nicht in die Abwägung einfließen lassen.

Die SGD Nord wird nun das 20 seitige Urteil auswerten und entscheiden wie weiter verfahren wird.

Zur Historie:
Die Mosel Marina Weingarten Projekt GmbH, hatte der SGD Nord Antragsunterlagen zum Bau eines Hafens für Sportboote bei Mosel Kilometer 89,85 in der Gemarkung Zell/ Briedel vorgelegt. Geplant ist ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Außerdem sollen eine Hafenpromenade mit einer Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen.

An dem komplexen Genehmigungsverfahren für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss waren verschiedene Stellen innerhalb der SGD Nord sowie anerkannte Naturschutzverbände und Träger Öffentlicher Belange und weiter Behörden beteiligt. Das Projekt wurde umfassend in den Bereichen Wasserwirtschaft, Immissionsschutzrecht, sowie Bauplanungsrecht geprüft.

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