Trotz Ausnüchterungszelle – Randalierer schlägt nach Entlassung erneut zu

0

LUXEMBURG. In der Nacht auf Dienstag, 23. Mai gegen 2 Uhr, meldete das Personal des Drogenhilfezentrums, dass eine Person vor dem Gebäude randalieren, andere Personen bedrohen würde und eine Flasche gegen das Gebäude geworfen hätte.

Mehrere Personen konnten von den Beamten daraufhin vor dem Gebäude angetroffen werden. Ein Mann fiel hier bereits aufgrund seines Benehmens auf. Er verweigerte sich auszuweisen, gab einen falschen Namen an und stand unter Alkoholeinfluss.

Während den Amtshandlungen stellte sich heraus, dass der Mann gewalttätig gegenüber einer anderen Person wurde. Die Beamten beschlossen ihn im Arrest unterzubringen da er eine Gefahr für sich und andere darstellte. Der Trunkenbold tat zunächst als ob er auf dem Boden schlafen würde und leistete anschließend Widerstand. Im Inneren des Fahrzeuges angelangt, trat er mehrmals mit den Füssen gegen die Tür, versuchte die Beamten zu bespucken und äußerte mehrere Beleidigungen und Drohungen.

Nach einer erschwerten ärztlichen Untersuchung konnte der Mann schlussendlich in der Ausnüchterungszelle untergebracht werden, die er am Dienstagnachmittag um 14 Uhr wieder verlassen konnte.

20 MINUTEN ENTLASSEN

Nur 20 Minuten nach seiner Entlassung aus dem Arrest, wurde eine Polizei-Patrouille seitens eines Baustellen-Arbeiters, über einen versuchten Einbruch in ein Fahrzeug informiert. Der Täter hätte versucht mit einem Stein das Beifahrerfenster zu zertrümmern.

Die Beamten trafen den Täter noch vor Ort an. Es handelte sich um denjenigen Mann welcher 20 Minuten zuvor aus dem Arrest entlassen worden war.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Mann festgenommen und dem Untersuchungsrichter vorgeführt.

Vorheriger ArtikelLokalo Blitzerservice: Hier gibt es heute Kontrollen
Nächster ArtikelLagerhalle in Trier-Zewen brennt lichterloh

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.