Unfall mit 2 Toten – Mordvorwurf vom Tisch

0
Foto: Wikipedia

TRIER. Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den Autounfall, bei der eine Frau im April 2016 auf der B 53 bei Erden (Kreis Bernkastel-Wittlich) das Fahrzeug absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt haben soll, die Anklage von Mord auf fahrlässig Tötung abgeändert.

Bei dem Unfall kamen der 34-jährige Lebensgefährte und eine 34-jährige Mitfahrerin ums Leben.

Der Staatsanwalt fordert jetzt für die 36-Jährige Angeklagte zweieinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung. Der Mordvorwurf ließe sich nicht weiter aufrecht erhalten.

Beim Prozess in Trier hatte sich die Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Wie ein technischer Sachverständiger im Prozess erläuterte, wurde das Auto mit einer abrupten Lenkbewegung von circa 60 Grad auf die Gegenfahrbahn gesteuert.

Allerdings konnte der Grund für das abrupte Umlenken im Prozess jetzt nicht ermittelt werden.

Der Anwalt der Angeklagten fordert im Prozess hingegen einen Freispruch, da es keinerlei Ansatzpunkte für ein „vorsätzliches Handeln“ gebe. Auch eine fahrlässige Tötung ließe sich nicht beweisen.

Das Urteil im Prozess wird in Trier am 29. Mai gesprochen.

Vorheriger ArtikelErfolgreicher Museumstag 2017 in Trier
Nächster ArtikelTrier ist die Stadt mit den jüngsten Menschen in RLP

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.