Keine Arbeit im «Bunker»: Soldat bekommt nicht mehr Geld

0

KOBLENZ. Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit hat das Verwaltungsgericht in Koblenz beschäftigt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatte ein auf dem Fliegerhorst Büchel stationierter Soldat geklagt (lokalo.de berichtete), weil ihm die sogenannte Bunkerzulage gestrichen worden war.

Diese Mehrleistung von 30 Euro pro Monat soll Soldaten entschädigen, die ständig innerhalb einer verbunkerten Anlage eingesetzt werden.

Weil das Gebäude auf dem Fliegerhorst Büchel unter anderem eine Belüftungsanlage hat und das Personal es jederzeit verlassen kann, hatte das Streitkräfteamt das Gebäude als «nicht verbunkert» eingestuft.

Dem Soldaten wurde daraufhin die Bunkerzulage entzogen, wogegen er vor dem Verwaltungsgericht geklagt hat – allerdings ohne Erfolg: Da sein Dienstgebäude hoch genug sei und mit ausreichend frischer Luft versorgt werde, habe der Soldat keinen Anspruch auf die Bunkerzulage, urteilte das Gericht. Der Soldat kann gegen diese Entscheidung die Zulassung einer Berufung beantragen.

Vorheriger ArtikelKorbjagd in der 2. Bundesliga – Gladiators erhalten Pro A Lizenz unter Auflage
Nächster ArtikelKontrolle über Pkw verloren und umgekippt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.