Aufmerksamer Anwohner überführt Täter am Trierer Pferdemarkt

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TRIER. Wie die Polizei Trier mitteilt, wurde in der Nacht zum Donnerstag, 11. Mai, gegen 3.30 Uhr, ein Anwohner am Pferdemark durch auffällige Geräusche geweckt.

Bei der Nachschau konnte er aus seinem Schlafzimmer sehen, wie draußen an der gegenüberliegenden Hausfassade eine männliche Person im Gange war, den dortigen Zigarettenautomaten mit einer Brechstange aufzuhebeln.

Er alarmierte unmittelbar die Polizei und fertigte Bildaufnahmen vom Täter. Hierbei wurde der Täter auf ihn aufmerksam und versuchte zu flüchten.

Den bereits auf der Anfahrt zum Tatort befindlichen Beamten der PI Saarburg gelang noch in Ereignisnähe die Festnahme des Tatverdächtigen, der kurz darauf vom Zeugen als Täter zweifelsfrei wiedererkannt und identifiziert wurde. Auch auf den gefertigten Fotos ist der Täter zweifelsfrei bei Tatausführung zu erkennen.

Der in Saarburg wohnende, 25-jährige Mann stand unter alkoholischer Beeinflussung und wurde unter anderem zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen.

„Ohne das Handeln des aufmerksamen Zeugen wäre eine Festnahme bzw. Ermittlung des Tatverdächtigen nur schwerlich möglich gewesen.“ führt Werner Krewer vom Kriminaldienst der Polizeiinspektion Saarburg aus. „Der Zeuge handelte absolut vorbildlich, er alarmierte die Polizei, ohne sich selbst in eine mögliche Gefahr zu bringen, beobachtete die Situation und die Fluchtrichtung, so dass unsere Kollegen eine unmittelbare Festnahme vor Ort gelingen konnte. Er wurde von hiesiger Dienststelle für einer Bürgerehrung vorgeschlagen.“

Nach erkennungsdienstlicher Behandlung wurde der Beschuldigte am Vormittag aus dem Gewahrsam entlassen.

Im Nachgang zu dem Ereignis wurde der PI Saarburg am späten Vormittag ein weiterer Einbruchsversuch in gleicher Nacht in einen nahegelegenen Souvenirladen am Pferdemarkt gemeldet. Über einen Spurenabgleich des verwendeten Werkzeuges konnte ein Tatzusammenhang und der Tatnachweis des 25- jährigen Mannes auch in diesem Fall erbracht werden.

Die Ermittlungen dauern in beiden Fällen an.

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