„Trierer Feuerteufel“ nach Brandstiftung im Jugendamt verurteilt

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TRIER. Im Prozess wegen der Brandstiftung am Trierer Jugendamt hat das Amtsgericht in Trier heute ein Urteil verkündet.

Der 26-jährige Angeklagte wurde von dem Gericht zu einer Freiheitsstrafe zu zwei Jahren und vier Monate Gefängnis verurteilt. Der 16-Jährige Mittäter erhielt eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht

In der Tatnacht kletterten die Angeschuldigten über ein seinerzeit am Gebäude angebrachtes Gerüst in das oberste Stockwerk des 3-stöckigen Gebäudes. Dort drückten sie ein auf Kipp stehendes Fenster eines Büros ein und stiegen durch die Öffnung in das Innere des Gebäudes. Sie durchsuchten die umliegenden Büroräume und entwendeten verschiedene Gegenstände, unter anderem fünf Computermodems, die sie später verkaufen wollten.

Ferner beschmierten sie Wände mit verschiedenen Parolen, von denen sich eine inhaltlich in herabwürdigender Weise gegen das Jugendamt bzw. dessen Mitarbeiter richtete. Als die Angeschuldigten realisierten, dass sie durch ihre Taten Spuren hinterlassen hatten, beschlossen sie, Feuer zu legen, um diese zu beseitigen. Mit einem Feuerzeug wurden an mehreren Stellen Akten und sonstige Papiere angezündet. Hierdurch gerieten Büromöbel und verschiedene Gebäudeteile in Brand. Es entstand ein Sachschaden von mehr als 120.000 Euro.

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