Auf der Flucht – Streifenwagen bei Trier gerammt

0
Foto: Presseportal Polizei

TRIER. Eine Verfolgungsfahrt mit der Bundespolizei über die B51 hat sich am Montag, gegen 23.25 Uhr, ein 28 Jahre alter Autofahrer geliefert. Der Fahrer aus Friedberg hatte sich zuvor durch ein Wendemanöver an einer Kontrollstelle der Bundespolizei, Höhe Fachhochschule Trier, einer Überprüfung entzogen. Anschließend fuhr er mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Bitburg.

Im Rahmen einer anschließenden Verfolgungsfahrt versuchten die Beamten der Bundespolizei, den Fahrer zum Anhalten zu bewegen. Hierbei rammte dieser absichtlich den Streifenwagen und versuchte,
diesen von der Fahrbahn zu drängen. Dabei verlor der Fahrer des Fluchtfahrzeuges die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam in einem Waldstück zum Stehen.

Der Fahrer ließ sich ohne Gegenwehr festnehmen. Ermittlungen ergaben, dass er per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Potsdam gesucht wurde. Wegen diverser Eigentumsdelikte hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von rund 494 Tagen zu verbüßen. Ein weiterer Insasse des Fahrzeuges flüchtete zu Fuß in den Wald und konnte nach kurzer Verfolgung gestellt werden.

Die Beamten der Polizeiinspektion Trier fanden im Fahrzeug gestohlene Dokumente anderer Personen. Das nicht mehr zugelassene Fahrzeug war mit gestohlenen Kfz Kennzeichen unterwegs.

Zudem war der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand, wie sein Beifahrer, unter dem Einfluss von Drogen, weshalb beiden eine Blutprobe entnommen wurde. Beamten der Polizeiinstpektion Trier stellten das Fahrzeug und die entwendeten Papiere sicher. Der Fahrer wurde zur Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Trier verbracht. Weitere Ermittlungen erfolgen durch die Polizeiinstpektion Trier.

Vorheriger ArtikelBlitzer im Saarland „geteert und gefedert“
Nächster ArtikelWARNUNG: Betrügereien mit der Mitleidsmasche in der Innenstadt Trier

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.