Hobbygärtner aufgepasst: Falsches Heckenschneiden kann ab jetzt richtig teuer werden

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TRIER. Ambitionierte Hobbygärtner sollten jetzt zwischen dem 1. März und dem 30. September ihre Heckenschere besser in der Garage oder im Keller lassen: Mit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes können Fehler bei der Gartenarbeit nämlich richtig hart bestraft werden!

Das neue Bundesnaturschutzgesetz sieht zum Schutz der Tiere zuliebe ab März vor, Rodungsarbeiten an Hecken, Gebüschen und Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen zu untersagen.

Dadurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten von Tieren besser behütet werden.

So kann in Rheinland-Pfalz die illegale Beseitigung oder Beschädigung einer Hecke bis zu 10.260 Euro Bußgeld kosten.

In Mecklenburg-Vorpommern kann das Beschädigen einer Hecke sogar bis zu 100.000 Euro Strafe kosten.

Sogenannte „Form- und Pflegeschnitte“ sind aber auch weiterhin über die Sommermonate erlaubt. Das heißt, Pflanzen dürfen weiterhin in Form gebracht werden, solange dabei auf brütende Tiere Rücksicht genommen wird.

So heißt es im Bundesnaturschutzgesetz:

§ 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG

Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Was zu beachten ist, könnt ihr auf dieser Webseite nachlesen.

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4 Kommentare

  1. Wenn Sie, liebe Leser, im Herbst eine rot-rot-grüne Bundesregierung an die Macht wählen, dann geht es SO RICHTIG los mit Verboten, Moralpredigten, nochmal Verboten, Denunziantentum und vor allem: Geldverschwendung wie Teeniegeburtstag im Kulturdezernat.

    Es kommt mehr Ökologie à la Häuserdämmung: Die suggerierten Sparsamkeit entpuppt sich nicht selten als eine Wertvernichtung, wenn die Immobilie verschimmelt. Und das betrifft kostenmäßig auch alle Mieter im Ballungsraum.

    Zuliebe der brütenden Tiere müssen wir unbedingt alle motorisierte Gartengeräte verbieten wegen des Lärms, Grillparties u.ä. verbieten (weil es die Piepmätze ausräuchert) und Katzen verbieten. Tierschutzorganisation Peta lässt ja Hauskatzen einschläfern, weil Peta das Hauskatzenleben als „nicht artgerecht“ ansieht. Rettet die Welt, denn ich will 4 Kinder.

  2. bis zu 100.000 € Strafe ? wegen einer Hecke ?
    in welchem Land leben wir eigentlich? Kinderschänder bekommen mildere Umstände und ne geringe Geldstrafe,
    ich schätze mal dass die , die diese Gesetze verabschieden, sich schön hinter ihrer hohen Mauer das ganze Jahr über die Hecke schneiden ( lassen )

  3. Das Heckenschneidverbot ist nix Neues, gabs ja schon immer, am allerwenigsten dranhalten tut sich die Stadt Trier, die schneiden das ganze Jahr über Hecken wies ihnen gerade passt. Von daher drauf geschissen. Ausserdem gibts soviele Lücken im Gesetzestext dass das eh Makulatur ist. Heckenroden auf freier Flur ist auch verboten, nicht aber die Entnahme einzelner Hölzer, ergo, entnimmst einzelne Hölzer paar Tage später wieder und iwann ist die ganze Hecke weg. In Deutschland macht sich sowieso jeder die Gesetze wies ihm passt, voran die Bundeskanzlerin, warum soll man sich noch an iwas halten. In Trier parkt jeder wie er will, die Stadt Trier schneidet ihre Hecken wanns ihr passt, warum solls ich anders machen. An der Uni wird doch auch gerade wieder eine Baumreihe für eine an sich total überflüssige Baumassnahme im Zufahrtsbereich auf dem Unigelände gerodet, das ist natürlich zulässig laberlaber

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