OTTWEILER / SAARBRÜCKEN. Das Landgericht Saarbrücken hat einen 46-jährigen Malermeister aus dem Saarland zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der als Handwerker in der Justizvollzugsanstalt Ottweiler angestellte Mann hatte einen Gefangenen zu einer Besorgungsfahrt als Helfer mitgenommen und ihn dann frei gelassen.
Der Angeklagt wollte in einem Saarbrücker Malerbedarf für die Renovierung eines Fitnessraumes im Ottweiler Gefängnis einkaufen. Dazu durfte er den 20 Jahre alten Häftling als Helfer bei seiner Einkaufsfahrt mitnehmen.
Circa fünf Minuten nach Antritt der Fahrt habe er den 20-Jährigen Gefangenen dann etwa 5 Kilometer von der Justizvollzugsanstalt entfernt bei Mainzweiler aus dem Auto gelassen.
„Ich dachte, er wolle sich auf die Wiese setzen und ein paar Zigaretten rauchen“, so der Angeklagte. Es sei in sonniger Morgen gewesen. Und es sei abgemacht worden, dass er den Häftling rund zweieinhalb Stunden später auf dem Rückweg wieder mit ins Gefängnis nimmt. Aber der junge Mann, der damals eine dreijährige Strafe wohl wegen Einbrüchen absaß, kam nicht zum Treffpunkt.
Der 20-jährige Häftling setzte sich ab und wurde erst ein Jahr später von Zielfahndern in Südfrankreich entdeckt und wieder festgenommen. Mittlerweile sitzt der nun 22-Jährige in der Justizvollzugsanstalt für Erwachsene in Saarbrücken. Als Zeuge vor Gericht machte er von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch.
Das Landgericht verurteilte nun den Handwerker wegen Befreiung eines Gefangenen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monate auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1500 Euro an einen Verein zahlen, der sich um entlassene Straftäter kümmert.
Außerdem droht dem Handwerker ein Disziplinarverfahren und die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst.