Fahndung nach „Diebesbande“ – Bandenmäßiger Ladendiebstahl in der Eifel

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DAUN. Wie die Polizei am heutigen Dienstag, 17. Januar, mitteilt, betraten bisher unbekannte Täter am 20. Dezember, gegen 19.50 Uhr, das Lebensmittelgeschäft „HIT-Markt“ in der Bahnhofstraße in Daun.

Im Inneren des Ladens verteilten sich die Täter und nahmen dabei hochwertige Kosmetikartikel an sich. Im Anschluss verließen die Täter das Geschäft, ohne allerdings die Ware an der Kasse zu bezahlen.
Es entstand ein Schaden im dreistelligen Bereich.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier wurde nun durch die Ermittlungsrichterin ein Beschluss zu Öffentlichkeitsfahndung erlassen.

Hinweise zu den Tätern werden an die Polizeiinspektion Daun unter Telefon 06592/96260 erbeten.

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42 Kommentare

  1. die seh´n doch nett aus….. wollten sicher nur Wheinachtsgeschenke für ihre Frauen „klaufen“ , obwohl ?
    Weihnachtsfest gibts doch glaube ich nicht oder sind die schon voll integriert ?

  2. im Übrigen wird Ladendiebstahl bis 25 € in Trier wegen Geringfügigkeit nicht mehr bestraft!
    Ob das auch für Deutsche gilt, weiß ich nicht. Ja, doch vor dem ‚Gesetz“ sind angeblich alle Menschen gleich.

    • Schon wieder der gleiche Versuch die gleiche Fake News hier rauszuhauen Herr Lamberti, also wirklich.
      Bei Werten unter bis zu 50€ handelt es sich um ein Antragsdelikt, d.h. dass nicht automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Stellt der entsprechende Besitzer allerdings Anzeige, so wird ermittelt und ggf. auch bestraft, insofern, dass wirklich ein Diebstahl vorlag. Und ja, das gilt egal für wen, ob Deutsch oder nicht. Wenn sie noch einmal den gleichen Mist absondern, werde ich um Herausgabe ihrer Informationen bitten und sie wegen Verleumdung der Stadtverwaltung und der örtlichen Polizei anzeigen lassen. Ich hoffe sie verstehen, dass das ebenfalls ein Antragsdelikt ist 😛

      • Lamberti ? Warum muss ich da an einen mehrfach gescheiterten Stadtbekannten Langzeit-Jura-Studenten aus Bosnien denken der in der Peter-Lambert-Str.wohnt ?

        Ansonnsten hat Student Trier volljommen Recht.

        • @ Mathias Fischer: Ah, das ist ja mal interessant! Guter Hinweis! Der mit dem Erdbeermus? Vierviervier, wir trinken zu viel Bier! Warum kam der nochmal nach Deutschland, war das in Folge des Bosnienkrieges, er wurde ja nach eigenen Angaben 1997 eingebürgert ?! 😉
          @ Student Trier: Sehr gut, ach es besteht noch Hoffnung!

  3. 1, Herr Lamberti bitte den entsprechenden Brief hier widergeben hatte ich letztes Mal gefordert, ansonsten einfach Klappe halten.
    2. Student Trier, keine populistischen Reden schwingen. Wegen Verleumdung kann nur der Geschädigte selber aktiv werden, also keinen solchen Dünnpfiff absondern. Wo steht dass es unter 50EUR ein Antragsdelikt ist? Abgesehen davon ist es hier wie auch andersow sehr wohl die Regel, dass Polizeibeamte rechtswidrig versuchen, Strafanzeigen abzuwürgen oder die Annahme ablehnen, weil sie sich Arbeit sparen wollen, zb Auto verkratzt durch unbekannten Täter oder Nötigung im Strassenverkehr usw. schon selbst erlebt. Es ist logisch dass je mehr Anzeigen abgewimmelt werden je mehr Straftaten es gibt. DAs ist zt Unwissenheit der Polizeibeamten zt auch einfach Faulheit, weil für eine Anzeige ins System einkloppen braucht man schon mal ne gute Stunde. Aber andererseits auch selber schuld, dann solln sie sich halt nen neuen Job suchen.

  4. Es wurde Anzeige erstattet, die Polizei fragte.: wollen Sie wirklich wegen 25,00 € eine Anzeige erstatten, ja der Geschädigte erstattete Anzeige gegen einen Osteuropäer. Kopie seines Ausweises liegt mir vor.
    Also die Anzeige ging zur Staatsanwaltschaft und nach ca. 4 Wochen kam die Nachricht: wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Student, einer Anzeige sehe ich gelassen entgegen, Sie dürfen sich ruhig lächerlich machen.
    Die Ablehnung der Verfolgungsbehörden sende ich Ihnen gerne per Mail zu. Kann ich hier nicht veröffentlichen. Ich sondere keinen Mist ab, Sie versuchen mich mundtot zu machen, wovon träumen Sie nachts ?. Wenn ich hier schreibe gebe ich Fakten weiter. Ich mache gerne mit Ihnen einen Faktencheck.
    Fischer: warum Sie an einen mehrfach gescheiterten Langzeit-Jurastudenten Student aus Bosnien denken der in der Peter Lambert Str. wohnt, erschließt sich mir nicht. Er war nicht der Täter. Und an alle meine Hetzer hier, ich schreibe immer unter meinem richtigen Namen, deshalb lasse ich mir meine „Klappe“ nicht verbieten, Lügen-u. Weglaßpresse haben wir genug in diesem unserem Lande. Peter. welchen Brief soll ich hier widergeben ?
    Info für Student,Kopie der Anzeige und der Einstellung geht als kleine Anfrage an den Landtag nach Mainz.
    Bekomme ich dafür auch eine Anzeige von Ihnen ?

  5. Sehr geehrter Herr Lamberti,

    1. sie haben in einem ihrer Posts zu einem anderen Artikel hier geschrieben, Zitat:
    Diebstahlsdelikte unter 50 EUR werden in Trier nicht mehr verfolgt, Schreiben des Polizeichefs liegt mir vor. Also bitte diesen Brief hier widergeben und nicht rausreden, ich stelle hier keinen Brief öffentlich ein, blabbla, entweder Sie haben den Brief oder nicht.
    2. Wenn sich das allerdings auf den von Ihnen oben geschilderten Fall bezog, dann ist der Sachverhalt anders und wurde von Ihnen offensichtlich vorsätzlich falsch widergegeben, denn dann geht es hier um einen Einzelfall, Sie haben behauptet das sei die Regel in Trier.
    – Die Polizei in Trier oder der Lausitz oder sonstwo ist verpflcihtet, jede Anzeige anzunehmen. Allerdings versuchen, wie ich selber schon erlebt habe, viele Polizisten abzuwimmeln mit Begründungen wie: da kommt eh nix raus, manchmal auch: Da sind wir nicht zuständig usw. Ob eine Anzeige begründet ist oder nicht kann aber nur der Staatsanwalt entscheiden. Da ist die Trierer Polizei keine Ausnahme und nachdem die Zugangshürden um Streifenpolizist zu werden nicht gerade hoch sind, kann man auch nicht von jedem Streifenpolizisten Sachkompetenz usw. erwarten.
    – die Staatsanwaltschaft kann jedes Verfahren einstellen, bei dem aus ihrer Sicht kein öffentliches INteresse an der Strafverfolgung besteht. Das kann sein:
    – A rempelt B auf der Strasse an, weil dieser ihn als Arschloch bezeichnet hat. B zeigt A wegen Körperverletzung an. Eingestellt da kein öffentliches Interesse
    – A schüttet B einen Eimer Wasser ins Gesicht nachdem dieser ihn provozierte usw.

    Was den von Ihnen geschilderten Fall angeht, so würde mich das allerdings wundern wenn es so gewesen sein sollte, da müsste ich dann schon die Fakten kennen, also bitte mal schildern.
    Wer waren die Beteiligten: Können Sie ja als a b und c widergeben
    Was wurde gestohlen
    Was war der genaue Tathergang

    Dann sehen wir weiter.

  6. Ja Herr Lamberti, jetzt wart ich seit einer Woche auf ihren Brief und kann vermutlich noch lange warten oder?
    Mir geht vieles hierzulande auf den Geist:
    – Unprofessionelle Politiker die Millionen ins Land holen, ohne einen Plan zu haben wies weitergehen soll und die dann auf Kosten der Allgemeinheit hier leben
    – Doofe Gutmenscheneltern, die ihren Kindern eintrichtern, jedem Herzlich willkommen zuzurufen (zum Glück hab ich ´mich nie vor irgendeinen politischen Karren spannen lassen und auch meinen Kindern immer freigestellt zu machen was sie wollen anstelle ihnen eine Richtung vorzuschreiben
    – doofe Polizisten, die dastehen wie eine Blaskapelle anstelle die Personalien der Einreisenden festzustellen usw.

    Aber sowas wie sie es machen geht mir auch auf den Geist.
    Erst behaupten sie in Trier würden generell Diebstähle bis 50 EUR auf Weisung des Polizeichefs nicht mehr verfolgt (was auch für mich praktisch wäre, denn dann könnte ich auch billig einkaufen gehen, harhar)
    Dann stellt sich raus es war ein Einzelfall und der Staatsanwalt, nciht die Polizei, hat in einem Fall eine Anzeige wegen Geringfügigkeit eingestellt, Wert unter 25 NICHT 50EUR, beileibe also kein generelles Vorgehen.
    Und dann bringen sie nciht mal die Fakten auf den Tisch weils vermutlcih nochmal ganz anders war.
    Was sollte das? Als nächstes behaupten Sie vermutlich noch, tote Schwäne am Moselufer seien das Opfer eines Ritualmordes oder sie hätten an der Synagoge rein zufällig einen Umschlag mit den Protokollen der WEisen von Zion gefunden oder wie?
    Wenn die AfD sich als Partei etablieren will tut sie gut daran sich von ihnen zu trennen, denn mit ihnen macht man sich ungalubwürdig.

  7. Sehr geehrter Herr Peter, ich weiß nicht wovon Sie leben, ich jedenfalls arbeite für meinen Unterhalt,
    ich bin soeben von einer arbeitsreichen Woche aus Berlin zurückgekehrt. Bei dem Diebstahlsfall den ich hier
    geschildert habe, können Sie ganz ruhig bleiben. Es ging um einen Betrag von 25,00 €. Es hat sich alles so abgespielt wie ich es geschildert habe und ich schreibe immer noch unter meinem richtigen Namen, im Gegensatz zu Ihnen. Der Diebstahl wurde von der Polizei aufgenommen, allerdings haben die Beamten die Frage gestellt:
    wollen Sie wirklich wegen 25,00 € eine Anzeige aufgeben ? Die geschädigte Firma muss Anzeige erstallten, wie soll sie sonst die Diebstähle eindämmen? Es kann sich nicht jede Firma Securitys leisten. Wenn Sie Zweifel an meinen Schilderungen haben, zeigen Sie mich doch bitte an, nur dann kann ich Roß und Reiter nennen.

  8. Peter, in welchem Post habe ich geschrieben Diebstähle unter 50,00 € werden nicht mehr verfolgt.
    Am 18. 1.17. 11.16 Uhr habe ich hier gepostet Diebstähle von 25,00 € (nicht 50,00 €)werden in Trier wegen Geringfügigkeit nicht mehr verfolgt.
    Ich glaube die Afd kann auf Ratschläge von anonymen Sachverhalte verzerrende Schreiberlinge gut verzichten.

  9. Sehr geehrter Anonymos Peter, im 1. Quartal 2016 gab es in Trier-Euren, Druckwerk eine Bürgerversammlung.
    Referent unter anderem der Trierer Polizeipräsident. Ich war unter den anwesenden Bürgern.
    Der Polizeipräsident klärte auf, die Sicherheit in Trier sei nicht durch die Flüchtlinge gefährdet, allerdings seien die Ladendiebstähle enorm angestiegen…..noch Fragen ? Wahrscheinlich zweifeln Sie auch diesen Post wieder an, aber das ist mir so etwas von egal.

  10. Nochmal zum Nachlesen Herr Lamberti und um ihrem Kurzzeitgedächtnis auf die Sprünge zu helfen:

    Post von Lamberti am 8. Januar 2017 at 14:46:

    „Ladendiebstähle in Trier bis 25,00 € werden in Trier nicht mehr bestraft. Begründung des Polizeipräsidiums:
    Geringfügigkeit. Schreiben liegt mir vor.“

    Liebe Lokaloredaktion bitte bestätigen Sie dass dieser Post von Herrn Lamberti so publiziert wurde.

    Damit haben Sie versucht den Eindruck zu erwecken, dass Ladendiebstähle bis 25.00EUR generell in Trier nicht mehr verfolgt würden und zwar auf Weisung des Polizeipräsidenten.
    Erst auf wiederholte Nachfrage haben Sie dann zugegeben dass es sich um einen Einzelfall handelt und nicht um eine generelle Linie. Die Details dieses Einzelfalles zu nennen um ihn abschliessend zu beurteilen weigern Sie sich bis heute. Das Schreiben des Polizeipräsidenten, das angebliche, haben Sie bis dato auch nicht gepostet.
    Sowas nenne ich Tatsachen verdrehen und ich frage mich was das soll? Wolln sie schon mal üben und planen mittelfristig die Herausgabe einer Zeitschrift unter dem Titel „Der Stürmer II“ um ihre Weltsicht zu publizieren?
    Ich arbeite auch, übrigens, allerdings zum Glück nicht in der Reichshauptstadt (ich nenne Berlin mal scherzhaft so weil ihnen scheints ja wichtig sein zu betonen dass Sie grade in Berlin waren), das ists mir zu versifft, und auf Reisen bin ich immer online dank meines Tabletts. Sollten Sie sich auch mal zulegen, dann könnten sie zeitnah auf meine Posts reagieren.

  11. Ist das ein ermüdendes Geschwätz hier, ich frequentiere die Gegend West öfter, und kenn die Horden. Ich schmeiss die immer raus.

  12. Hallo unbekannter Peter. Ich kann hier keinen polizeilichen Schriftverkehr veröffentlichen in dem Anschrift
    des Täters und des Geschädigten stehen. Schon mal was von Datenschutz gehört ?? Die Anzeige wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Ich werde mich hüten die Mitteilung der Staatsanwaltschaft hier zu posten. Ich bin immer davon ausgegangen das vor dem Gesetz alle gleich sind. Mir sind Fälle bekannt da wurden Ladendiebe wegen 5,00 DM bestraft. Tatsachen „verdrehen“ erlebe ich täglich im Staatsfunk und in vielen Printmedien,
    dazu sollten Sie sich äußern, die muss ich nicht kopieren, nur kapieren. Im übrigen habe ich in Berlin auf der GW gearbeitet und nicht in der Reichshauptstadt. Mir rechtes Gedankengut zu unterstellen geht nur wenn man wie Sie anonym hier posten. Nenne ich geistige Brandstiftung.
    Am nächsten WE arbeite ich in HH, selbstverständlich habe ich meinen Laptop dabei, aber nicht um Sie auf dem Laufenden zu halten, das müssen Sie mir überlassen wann ich Ihnen antworten möchte. Und anonyme
    Schreiberlinge nehme ich sowie nicht ernst. Sie schreiben unter Anonym, weil Sie die Wahrheit nicht vertragen können. . Mein Kurzzeit- sowie Langzeitgedächtnis sind in hervorragendem Zustand und haben Sie nicht zu interessieren. Um für der Stürmer zu üben, müsste ich ein Nazi sein, bei 4 Kriegstoten im WK 2 in meiner Familie, darunter ein Onkel der mit 14 Jahren auf offener Straße aus einem amerikanischen Panzer erschossen wurde. Wie soll ich bei diesen verheerenden Ereignissen auf den Gedanken kommen, Nazi zu sein oder zu werden. Mir braunes Gedankengut zu unterstellen haben schon viele Ihrer Gesinnungsgenossen versucht, auch einem Peter wird es nicht gelingen.
    Und wenn Sie mich in die rechte Ecke stellen wollen, bitte schön, ich bin für geltendes Recht
    und seine Anwendung für Alle hier, die schon immer da waren, und die, die neu dazugekommen sind.
    Guten Abend.

  13. Ich unterstelle nicht ich decke nur Widersprüche auf, indem ich proviziere.
    Sie können zb den Text eines Schreibens veröffentlichen und die Namen weglassen, habe ich bereits mehrfach von Ihnen gefordert, tun Sie aber auch nicht. Und warum „hüten“ Sie sich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft zu posten, ist ja nicht verboten? So kann man nur vermuten, dass der Sachverhalt ganz anders war als von Ihnen dargestellt, da sie alles tun um diesen nicht darstellen zu müssen.
    Also bleibt dieser Sachverhalt offen, da sie sich weigern die Tatsachen zu nennen und ich gehe weiter davon aus, das Sie Sachverhalte verzerrt darstellen.
    Und was ist jetzt mit dem Polizeichef von Trier: Hat er die Weisung erteilt, Kaufhausdiebstähle unter 25 EUR generell nicht mehr zu verfolgen, JA ODER NEIN. SIE behaupten das, nicht ich.
    Das brauchen Sie ja nur zu beantworten, ein simples Ja genügt, tun es aber nicht, weil die Antwort logischerweise NEIN ist und diese Behauptung von Ihnen wahrheitswidrig publiziert wurde, man könnte auch sagen es war glatt gelogen.

  14. Hallo Peter oder wie auch immer… dann provizieren Sie mal weiter.
    Ich wiederhole jetzt hier zum letzten mal; die Polizei wollte die Anzeige wegen Geringfügigkeit (25,00 €)
    nicht aufnehmen. Der Polizeichef von Trier wird sich hüten Anweisungen zu erteilen Ladendiebstähle unter 25,00 € nicht mehr zu verfolgen. Die rechtmäßig gestellte Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
    Was ist da dran so schwer das Sie es nicht verstehen können? Jedenfalls kann jeder der lesen kann sich aus der Einstellungsurkunde seine Schlüsse ziehen. Ich weiß also das man evtl. abstammungsorentiert nicht
    verfolgt wird. Mir sind auch Fälle bekannt, bei denen die Inhaber kein Aufsehen in ihren Läden erzeugen wollten und auf das Anzeigen von Diebstählen verzichtet haben. Als ehemaliger Einzelhändler weiss ich das
    man die ermittelten Inventurverluste in die Verkaufspreise einkalkuliert. Die begangenen Ladendiebstähle werden von allen Kunden den ehrlichen und unehrlichen mit jedem Einkauf über die Kostenkalkulation in Rechnung gestellt. So funktioniert soziale Marktwirtschaft. Das wars Herr oder Frau Peter.

  15. Da ist nix schwer dran. Sie hatten geschrieben, Zitat: Lamberti am 8. Januar 2017 at 14:46:

    „Ladendiebstähle in Trier bis 25,00 € werden in Trier nicht mehr bestraft. Begründung des Polizeipräsidiums:
    Geringfügigkeit. Schreiben liegt mir vor.“

    Diese Aussage ist also von IHNEN gelogen, denn nicht das Polizeipräsidium, der Staatsanwalt hat in einem Einzelfall ein Verfahren wg Geringfügigkeit eingestellt, wie Sie selbst zugeben.

    Die genauen Umstände nennen Sie noch immer nicht, daher die Frage: Wieso weigern Sie sich, OHNE Namensnennung die Fallgeschichte und die Begründung der Einstellung widerzugeben wie von der Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung geschildert?

    Dass die Allgemeinheit für Ladendiebstähle zahlt weiss ich auch, doch ändert das nix daran dass Sie hier Blech geschrieben haben.
    Die Piraten waren Populisten und sind wieder in dem Staub verschwunden aus dem sie gekrochen sind und wenn sie nicht etwas professioneller werden wird die Afd auch wieder verschwinden

  16. Die genauen Umstände, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, kann ich doch nur vermuten! Jedenfalls ist es für mich der Beweis das es mindestens in einen Fall in Trier für einen von einem
    Ausländer begangen Ladendiebstahl keine Bestrafung gibt. Ich gehe davon aus das es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat und die Staatsanwaltschaft wohl des öfteren so entscheiden wird. Um nähere Erkenntnisse zu gewinnen müsste man selbst mal einen Ladendiebstahl begehen, dazu möchte ich Sie allerdings nicht auffordern, Sie gehören anders als ich zu den Gutmenschen, ich zu Dunkeldeutschland und zu einer Partei die demnächst in 11 Länderparlamenten, vielen Kommunen und ab 24. September im Bundestag sitzt, dann aber ähnlich den Piraten sich irgendwann im Staube auflösen wird. Ich werde weiterhin den Datenschutz beachten und meinen Kunden, von dem ich die Informationen habe, schützen. Wenn Sie immer noch an meiner Seriosität Zweifel haben, schlage ich Ihnen einen Notartermin vor, dort lege ich Ihnen die Unterlagen vor, die Kosten sollten allerdings von Ihnen übernommen werden.

    • Herr Lamberti, ich empfehle Ihnen, sich wenigstens minimale Grundkenntnisse des deutschen Strafrechts und Strafprozessrechts anzueignen, bevor Sie wilde Vermutungen anstellen.

      Laut § 153 StPO kann ein Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Voraussetzungen: Schuld des Täters ist als gering anzusehen, kein öffentliches Interesse an der Verfolgung, Tat ist ein Vergehen. Die Regelung wurde 1975 zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingeführt, damit die nicht ständig Bagatelldelikten hinterherlaufen müssen.

      Diebstahl ist als Vergehen eingestuft. Diebstahl geringwertiger Sachen ist nach § 248a StGB ein Antragsdelikt, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Ein öffentliches Interesse besteht dann regelmäßig nicht. Die Grenze der Geringwertigkeit wird von der Rechtsprechung gesetzt und liegt bei 50 Euro.

      Da wir glücklicherweise (noch) in einem Rechtsstaat leben – und nicht etwa in einem Rechts-Staat, so wie er Ihnen vorschweben mag – gilt all dies für jeden Täter, unabhängig von Herkunft. Ja, das gilt sogar für Deutsche, Sie werden es nicht für möglich halten.

      Mir ist bewusst, dass Fakten in Ihrer Märchenwelt nichts zählen. Ich sehe mich dennoch veranlasst, offensichtlichem Unsinn entgegenzutreten. Vielleicht lässt sich der eine oder die andere noch erreichen.

  17. Zitat: „Die genauen Umstände, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, kann ich doch nur vermuten! Jedenfalls ist es für mich der Beweis das es mindestens in einen Fall in Trier für einen von einem
    Ausländer begangen Ladendiebstahl keine Bestrafung gibt.“

    Da wittert einer die Weltverschwörung. Aber ernsthaft, das klingt mir wie beginnender Verfolgungswahn.

    Woher weiss ich denn was über ihren Kunden wenn Sie hier den Wortlaut des Falls wie in der Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft mitgeteilt widergeben, ohne Namen und die Orte durch Fantasiebezeichnungen (Dunkelland, Westeros oder sonstwas?) ersetzen?

  18. Ach Peter, es ist doch schön, sich die Welt rosarot zu malen, statt sich umfassend mit allen vorhandenen Möglichkeiten ein Bild von der tatsächlichen Realität zu machen. Träum weiter.

  19. Herr oder Frau Peter, von Anonymos abgegebene Hetze oder Beleidigungen (Lügner) oder unter (Verfolgungswahn Schreibender“ treffen mich nicht. Ich nehme Kritik nur von aufrichtigen Menschen an, die den Mut haben so wie ich unter ihrem richtigen Namen zu schreiben. Alle anderen sind für mich Heckenschützen, wie bezahlte Linkschaoten, Antifas usw. Bleiben Sie in Ihrem Versteck, da können Sie nicht mehr viel Schaden anrichten, in Deutschland werden zupackende Menschen mit gesundem Menschenverstand gebraucht, den ich bei Ihnen vermisse.

  20. Sehr geehrter Herr Lamberti,

    1. ich habe ihnen mehrfach angeboten, auf der Grundlage von Fakten zu diskutieren, indem Sie das von Ihnen erwähnte Schreiben der Staatsanwaltschaft anonymisiert widergeben, um den Betroffenen nicht blosszustellen: Das tun Sie nicht sondern werden immer agressiv und blocken ab, wenn die Sprache darauf kommt.
    Schlussfolgerung: Den von Ihnen behaupteten Sachverhalt (Verfahrenseinstellung Strafverfahren gegen Ausländer wg. Diebstahl) gibt es in der Art nicht, und wieso sollte ihnen das jemand zutragen. Vermutlich, mehr als vermuten kann ich nicht, gabs irgendwo in ihrem Bekanntenkreis eine Streiterei, ihr Bekannter zug den kürzeren und wollte mit der Anzeige seinem Gegenpart eines reinwürgen.

    2. Sie sind ein Lügner, denn sie haben geschrieben:
    Lamberti am 8. Januar 2017 at 14:46:

    „Ladendiebstähle in Trier bis 25,00 € werden in Trier nicht mehr bestraft. Begründung des Polizeipräsidiums:
    Geringfügigkeit. Schreiben liegt mir vor.“
    Dieses Schreiben in der Form gibt es, wie Sie selber eingeräumt haben, nicht.

    3. Ich kenne Sie ja flüchtig vom Sehen und auch ihre Herkunft und Sie entstammen dem kleinbürgerlichen Milieu (das ist keine Beleidigung sondern eine Tatsache). Ihnen geht es nicht um Inhalte, sondern Sie sind die Art von Mensch, den man lieber nicht zum Nachbarn hat, weil er wegen 5 cm Hecke über den Zaun einen jahrelangen Gerichtsprozess führt. Vor Jahren gabs mal in der Saarstrasse einen pensionierten Zollbeamten, der aus Langeweile den ganzen Tag am Fenster stand und jeden anzeigte, der in der Strasse falsch parkte, das Ganze gipgelte dann in einer Überwachungskamera mit der er die Strasse filmte bis ihm selbiges gerichtlich untersagt wurde. Auf dieses Niveau würde ich Sie auch stellen.

    4. Lügen tun alle Politiker, aber Ihnen fehlt das Zeug zum wirklichen Politikerdasein, weil Sie sich zum Lügen viel zu unprofessionell anstellen. Ich unterscheide übrigens nicht zwischen rechts und links, aber ganz im Ernst, die Afd sollte Sie rauswerfen, denn Sie schrecken nur ab.

    5. Zum Thema Rechts noch eine Anmerkung: Nicht weit von hier in Bad Mondorf war mal ein unprofessioneller deutscher Politiker interniert, über selbigen sagte die britische Journalistin und Prozessbeobachterin Rebecca West: „ein alter Mann, von der Sorte, die Ärger in Parks macht“. Das ist zwar hart, aber im Prinzip würde ich Sie ähnlich beschreiben.

  21. Es hat sich in Deutschland rumgesprochen, das man die Wahrheit nicht mehr sagen darf, und viele sie auch nicht mehr vertragen. Auch wenn es sich wieder nur um einen Einzelfall handelte den ich hier schilderte,
    er ist mir so zugetragen worden und mir wurden die Anzeige, sowie die Urkunde der Einstellung gezeigt.
    Die Kopie der Anzeige habe ich an die Afd weitergeleitet, die Einstellungsurkunde wurde mir zur Kenntnisnahme vorgelegt. Diese Angelegenheit habe ich mündlich weitergeleitet, man hat den Sachverhalt zur Kenntnis genommen mit der Bemerkung, warum die Justiz solche Unterschiede macht.
    Sie können mit mir einen Termin ausmachen, ich gehe mit Ihnen zu dem Geschäftsmann hin und Sie können den Schriftverkehr einsehen. Über meine Zukunft brauchen Sie sich auch keine Sorgen zu machen, und hochnäsig über andere Menschen zu sprechen steht Ihnen auch nicht zu. Von wegen kleinbürgerliches Milieu, ich habe in Trier bis in die 90 ziger Jahre eine Firma mit 10 Angestellten betrieben und erfolgreich Lehrlinge ausgebildet. Wahrscheinlich werden Sie auch dies wieder anzweifeln.
    Außerdem habe ich hier mit all meinen Nachbarn ein sehr gutes Verhältnis. Sie können noch 1000 mal schreiben das ich ein Lügner bin. Das schafft das Ereignis nicht aus der Welt. Ich bin bereit Ihnen den Schriftverkehr vorzulegen. Bei welchen Notar oder Pfarrer darf ich einen Termin beantragen ?
    Mit Bad Mondorf und Saarstraße kann ich nichts anfangen.

    • Bemerkungen wie „Es hat sich in Deutschland rumgesprochen, das man die Wahrheit nicht mehr sagen darf, und viele sie auch nicht mehr vertragen“ sind nichts weiter als Realsatire.

      Natürlich darf man in Deutschland alles sagen. Man darf sogar lügen, ob nun aus Unkenntnis oder Absicht. Das wissen Sie selbst doch am besten. Man darf allerdings nicht erwarten, dass das Gesagte keine Konsequenzen hat und widerspruchsfrei im Raume stehenbleibt.

      Was Sie ganz offensichtlich nicht vertragen können, ist Widerspruch, ganz zu schweigen von der Kenntnisnahme von Fakten. Sie zimmern sich Ihr Weltbild so zurecht, wie es Ihnen gefällt, und ignorieren dabei alles, was nicht hineinpasst. Insofern ist es komplett zwecklos, mit Ihnen zu diskutieren.

      Ich weiß nicht, ob Ihre Einlassungen einem gefestigten, ideologischen Weltbild entspringen, oder ob sie schlicht Ausdruck eines Opferkomplexes sind. Verbohrt sind Sie in jedem Fall und damit für rationale Argumentation nicht mehr erreichbar, wie sich in diesem Thread (wieder einmal) aufs Deutlichste zeigt.

      Ich bin allerdings wirklich sehr erfreut darüber, dass die AfD solch glühende Anhänger wie Sie hat. Denken Sie mal drüber nach, weshalb ich darüber so erfreut bin. Und nein, ich werde den Teufel tun, im Internet unter Klarnamen zu posten. Das mag Paranoia sein, hat aber durchaus sehr gute Gründe. Sie müssen sich dann auch nicht der Mühe unterziehen, meinen Beitrag zur Kenntnis zu nehmen – wobei Sie in dieser Hinsicht keine klare Linie verfolgen.

  22. Sie hatten genug Gelegenheit den Sachverhalt hier anonymisiert einzukloppen da brauch ich keinen Pfarrer. Abgesehen davon, als ob man auf so einer Gedankenkette wie Sie Sie bringen eine Argumentation aufbauen könnte.
    Zitat Lamberti:
    „Die genauen Umstände, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, kann ich doch nur vermuten! Jedenfalls ist es für mich der Beweis das es mindestens in einen Fall in Trier für einen von einem
    Ausländer begangen Ladendiebstahl keine Bestrafung gibt.“
    Da könnte ich genauso sagen: Es wird jeden Tag hell seit ich am Leben bin folglich geht die Sonne nur für mich auf.

    Seis drum, hiermit überlasse ich ihnen das letzte Wort.

  23. „Es hat sich in Deutschland rumgesprochen, das man die Wahrheit nicht mehr sagen darf, und viele sie auch nicht mehr vertragen.“ Oh was ein Schmarrn! In einem anderen Land wären Sie mit Ihrem Blödsinn, den Sie hier verzapfen, schon längst woanders, aber hier können Sie doch tagein tagaus ihren geistigen Dünnsch… verbreiten, ohne dass Ihnen das jemand verbietet oder!? Sie sind doch selbst Mitglied bei der AfD, warum leiten Sie diese an die weiter? Dürfen selbst sie nicht mehr bei denen rein?! 😉 Hätten Sie doch besser mal weiter Lehrlinge ausgebildet als hier Menschen wie viele Verfahren gegen Deutsche wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, und sind Sie da auch so gerechtigkeitsfanatisch hinterher!? Wohl eher nicht, so was Scheinheiliges!
    Und den durchaus erhellenden und sachkundigen Kommentar von Aufklärung:
    „Herr Lamberti, ich empfehle Ihnen, sich wenigstens minimale Grundkenntnisse des deutschen Strafrechts und Strafprozessrechts anzueignen, bevor Sie wilde Vermutungen anstellen.

    Laut § 153 StPO kann ein Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Voraussetzungen: Schuld des Täters ist als gering anzusehen, kein öffentliches Interesse an der Verfolgung, Tat ist ein Vergehen. Die Regelung wurde 1975 zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingeführt, damit die nicht ständig Bagatelldelikten hinterherlaufen müssen.

    Diebstahl ist als Vergehen eingestuft. Diebstahl geringwertiger Sachen ist nach § 248a StGB ein Antragsdelikt, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Ein öffentliches Interesse besteht dann regelmäßig nicht. Die Grenze der Geringwertigkeit wird von der Rechtsprechung gesetzt und liegt bei 50 Euro.

    Da wir glücklicherweise (noch) in einem Rechtsstaat leben – und nicht etwa in einem Rechts-Staat, so wie er Ihnen vorschweben mag – gilt all dies für jeden Täter, unabhängig von Herkunft. Ja, das gilt sogar für Deutsche, Sie werden es nicht für möglich halten.

    Mir ist bewusst, dass Fakten in Ihrer Märchenwelt nichts zählen. Ich sehe mich dennoch veranlasst, offensichtlichem Unsinn entgegenzutreten. Vielleicht lässt sich der eine oder die andere noch erreichen.“

    nehmen Sie gar nicht zu Kenntnis, da er nicht in Ihre postfaktische Realität passt, in Ihre Welt der alternativen Fakten! Was hat Sie so frustriert in Ihrem Leben, dass Sie so geworden sind, Sie armer Kerl! Auf der Internetseite der Trierer AfD steht: „Prioritäten setzen, Bürger fragen.“ Na, wenn Sie hier schon den Bürgern wie Peter oder Aufklärung nicht zuhören können, Fakten nicht integrieren können, sind das rosige Aussichten der Arbeitsweise Ihrer Partei der AfD (Alternativwort für Dumme)! Ich würde die AfD umbenennen in „Alternative faktenresistente Demagogen“.

    Lamberti: „Die genauen Umstände, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, kann ich doch nur vermuten! “ Genau, also lassen Sie es dabei!

    Und Peter: „Diebstahl ist als Vergehen eingestuft. Diebstahl geringwertiger Sachen ist nach § 248a StGB ein Antragsdelikt, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Ein öffentliches Interesse besteht dann regelmäßig nicht. Die Grenze der Geringwertigkeit wird von der Rechtsprechung gesetzt und liegt bei 50 Euro.“ Da steht das! Also von wegen „Student Trier, keine populistischen Reden schwingen. Wegen Verleumdung kann nur der Geschädigte selber aktiv werden, also keinen solchen Dünnpfiff absondern. Wo steht dass es unter 50EUR ein Antragsdelikt ist? Abgesehen davon ist es hier wie auch andersow sehr wohl die Regel, dass Polizeibeamte rechtswidrig versuchen, Strafanzeigen abzuwürgen oder die Annahme ablehnen..“ Das grenzt schon an Verleumdung der Polizisten, könnte man meinen, oder?!

    • „Ein Trierer Polizist seilt sich auf der Suche nach einer vermissten PErson vom Roten Felsen ab, bis zur Vegetationsgrenze, und denkt: Ach da ist alles zugewachsen, da kannn ich nicht reingucken also liegt auch niemand drunter.“ Merken Sie noch was?

  24. Es hat sich in Deutschland bei denen, denen sonst niemand mehr zu hören will bzw. kann, weil sie und das was sie zu sagen meinen zu haben unerträglich unsinnig, demagogisch, falsch, abgedreht und blödsinnig bis menschenverachtend ist, rumgesprochen, das man jedweden gedanklichen Ausguss dieser Art im Internet in der Kommentarfunktion verbreiten kann, nur viele können diesen Schwachsinn, diese Hetze und Demagogie, diesen faktenresistenten Verschwörungsblödsinn etc. und diesen Hass der dort auftaucht schon lange nicht mehr vertragen.

      • Eben, wie so vieles hier, nix, haha, aber Ihr Beitrag, was hat das jetzt eigentlich mit dem Diebstahldelikt zu tun?
        Ich kann Ihnen es ein wenig auseinanderdröseln, aber besser ist, wenn Sie die Anspielung selbst verstehen, Witze erklärt man ja auch nicht!

  25. Da ich ja hier gerne als Politiker verunglimpft werde, ich bin auch noch in einem Sportverein ohne selbst Sport zu treiben. Darüber dürft ihr alle zusammen auch noch motzen.
    Zum Thema Ladendiebstahl äußern sich zwischenzeitlich prominente Zeitgenossen wie
    Rangar Yogeshwa (selbst in bester Lage in London lebend ), er bittet um Verständnis für von Migranten begangene Ladendiebstähle. Für mich ist seine Aussage nachvollziehbar, er verdient sein Geld u.a. beim deutschen Staatsfunk.
    Wie kann es sein das Ladendiebstahl nicht mehr verfolgt wird, weil der Aufwand (und die schiere Anzahl) nicht mehr handhabbar ist ? Wie kann es sein, das Opfer von sexueller Nötigung von der Polizei aufgefordert werden, doch bitte keine Anzeige zu erstatten, da dies sowieso nicht zur Bestrafung der Täter führen wird.
    Hier hat der Rechtsstaat vor der Gewalt kapituliert. Das man lügen darf habe ich von Peter gelernt,
    und alles sagen darf man auch, habe ich hier in div. Pssts gelernt. Ich werde weiter die Finger in die Wunden legen und unbequeme Tatsachen anprangern.

  26. Ach Sie sind also in einer Partei ohne wohl Ahnung von Politik zu haben, jetzt hab ich es verstanden. Ja dann machen Sie sich weiter lächerlich, nur es nimmt Sie niemand ernst!

  27. Dann fangen Sie mal bei sich an, dass was Sie hier schreiben ist schon eine unbequeme Tatsache, die Sie anprangern könnten! Immerhin haben Sie ja schon was gelernt: “ alles sagen darf man auch…“ im Gegensatz zu „Es hat sich in Deutschland rumgesprochen, das man die Wahrheit nicht mehr sagen darf“ von Ihnen. Na Sie wechseln aber schnell Ihre Meinung, Fähnchen?!

  28. In Deutschland gibt es „35 Klauhochburgen“, Trier liegt unter den ersten zehn.
    Da der TV die Problematik thematisiert werde ich hier nicht mehr gebraucht, meint einer der schnell seine Meinung wechselt und von Politik keine Ahnung hat. Allen Oberlehrern und Ideologen und anonymen Schreiberlingen empfehle ich die umfangreichen Berichte im heutigen TV zum Thema Langfinger zu lesen und einfach cool zu bleiben. Ladendiebe kommen aus allen Bevölkerungsschichten, dem eigenen Personal und von denen die noch nicht so lange hier sind. Ich freue mich auf die Leserbriefe zum Thema im TV.

  29. Mal abgesehen davon dass der Lamberti Käse labert tue ich jetzt trotzdem mal meine Meinung kund und kann sagen, es ist ein Skandal, dass jetzt ca 8 Milliarden Überschüsse nicht in die Schuldentilgung vom Bund gesteckt werden sondern in die Rücklagen für Flüchtlinge. Typisch Deutschland. Aber der Unterschied zum Lamberti ist, ich basiere mich auf Tatsachen.
    Heute abend beim Tankenfahren nach Wasserbillig standen auch mal wieder die Vertreter der deutschen Staatsmacht im gewichtigen Bewusstsein ihrer Wichtigkeit aufgeblasen an der Grenze und kontrollierten. Schon ulkig, jeder der ein paar Zigaretten dabei hat wird behandelt wie ein Krimineller, ansonsten kommen Millionen ins Land und denen wird zur Begrüssung noch eine Polizeimütze aufgesetzt.

  30. Aus der Anonymität hetzen, das macht Ihnen Spaß, nicht Herr „Peter“!? Ich überlege gerade, ob ich Sie und Ihren Gewährsmann nicht anzeigen sollte! Ein Screenshot Ihrer Nachricht habe ich bereits gemacht.
    „Ich mein hier wird im Prinzip eine Bevölkerungsschicht herangezüchtet, die nix anderes kennt als auf Kosten der Allgemeinheit leben und die Kinder werden auch wieder so. Klar, ich kanns nicht belegen, müsste ich ja meinen Gewährsmann nennen, aber offizielle Zahlebn gibts natürlcih auch nicht, weil die negativ sind.“
    Das ist übelste Hetze!

    • Was sind Sie denn für einer? Schlimm schlimm, drohen hier offen anderen. Weiß ja nicht, wer Sie so nervt, aber einige Ihrer Hasskomentare wurden von lokalo.de gelöscht und dies bestimmt nicht ohne Grund. Ich kann dem anderen Kommentator „Anzeige“ nur beipflichten, es grenzt vieles an Hetze, was Sie hier von sich geben! Es müsste noch viel mehr Ihrer Hasstiraden und Verleumdungen gelöscht hier werden.

  31. Früher war alles besser, oder?! 😉
    „In der Region Trier wurden 2015 insgesamt 4131 Menschen rechtskräftig verurteilt. Der überwiegende Teil war männlich und zwischen 30 und 40 Jahren alt.

    Drei Viertel der Verurteilten waren DEUTSCHE, und jeder Zweite hatte schon etwas auf dem Kerbholz. “

    „Nach der Statistik sind fast die Hälfte der Straftaten Eigentums- und Vermögensdelikte. In 15 Prozent der Verfahren waren Körperverletzung, Tötungsdelikte oder andere Straftaten gegen Menschen Grund für eine rechtskräftige Verurteilung. „Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung haben wir eine Beruhigung in der Kriminalität, insbesondere der schweren Straftaten“, sagt der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Thomas Bliesener.“

    „Diese Aussage wird auch durch die Zahlen des 5. Opferschutzberichts der rheinland-pfälzischen Landesregierung gestützt, über den heute der Mainzer Landtag diskutiert. Danach sind beispielsweise die sogenannten Straftaten gegen das Leben wie Mord oder Totschlag zwischen 2006 und 2015 von 176 auf 92 Fälle zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sanken auch die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz um 23 Prozent auf 2054 Fälle.“

    Und los geht’s! Jetzt kommen wahrscheinlich lauter kleine Trumps! 3…2…1…

  32. Parabel von Kipling: „Moralische und physische Degeneration eines Bienenkorbes“: Arbeitsbienen legen Eier, Wachsmotten dringen in den Bienenkorb ein, mißgestaltete Abnormalitäten werden in zunehmender Zahl geboren, die jungen Bienen weigern sich, ihre Pflicht zu tun …. Schließlich öffnen Imker und Sohn den Bienenkorb und zerstören seinen Inhalt bis auf einen sehr kleinen Schwarm des alten, guten Stammes, dem es gelingt, auszuschwärmen und von neuem zu beginnen.

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