Winterliche Witterung beeinträchtigt Abfallsammlung

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Symbolbild.

Schnee und Glatteis führen in diesen Wochen oft dazu, dass in einigen Straßen im Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) die Abfälle nicht wie gewohnt eingesammelt werden können. Grund dafür ist, dass Straßen, Wendeplätze und Behälter mit Schnee zugeschaufelt oder Straßen nur schlecht bzw. gar nicht geräumt und gestreut werden. Der A.R.T. weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch auf die Räum- und Streupflicht hin.

Selbst wenn ordnungsgemäß geräumt und gestreut ist, kann die Einsammlung in der gesamten Straße ausfallen, wenn einige Abschnitte ein gefahrloses Befahren und Begehen nicht zulassen. „Die Fahrer übernehmen die Verantwortung für ihr Fahrzeug und die mitfahrenden Müllwerker. Sie entscheiden, wo es in Ansehung der Witterungsverhältnisse zu gefährlich ist“, erklärt Nadine Büdinger, Pressesprecherin des A.R.T., und bittet darum, Verständnis für die jeweilige Entscheidung aufzubringen.

Kein Anspruch auf nachträgliche Einsammlung

Es besteht kein vertraglicher Anspruch darauf, dass die ausgefallene Abfuhr (zeitnah) nachgeholt wird. Dies ist wegen der feststehenden und ausgefüllten Tourenpläne leider nicht möglich. Die Straßen oder Straßenabschnitte, die nicht befahren werden können, sind dem A.R.T. bzw. den Entsorgungsunternehmen bekannt, so dass dort bei der nächsten regulären Abfuhr zu den Tonnen auch geeignete Behältnisse – wie handelsübliche Kunststoffsäcke für Restabfälle oder Papiersäcke und Kartons für Papier- und im Landkreis Vulkaneifel Bioabfälle – ausnahmsweise hinzugestellt werden dürfen. Dabei ist darauf zu achten, dass die zugestellten Behältnisse eindeutig den richtigen Tonnen zugeordnet werden können.

In der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel darf die zusätzlich bereitgestellte Menge das Volumen der jeweils aufgestellten Behälter nicht überschreiten. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm werden die grauen Tonnen nach dem ersten Kippvorgang mit den Restabfall-Mehrmengen gefüllt und erneut entleert. Für jede Leerung fallen die üblichen Gebühren an. Kleine Mengen können in amtlichen Abfallsäcken hinzugestellt werden; die Entsorgungskosten sind im Kaufpreis der Säcke enthalten. Für zusätzlich bereitgestellte Altpapierabfälle sind keine weiteren Kosten zu entrichten.
Wichtig ist, dass die Abfälle nach einer ausgefallenen Tour noch am selben Tag wieder weggenommen und auf das Grundstück zurückgebracht werden müssen.


Erneute Anmeldung für die Abholung auf Abruf

Ein Anruf beim oder eine E-Mail an den A.R.T. ist nur notwendig, wenn es sich um Sperrabfälle, Elektrogeräte oder Gartenabfälle handelt, die in der Stadt Trier oder im Landkreis Trier-Saarburg wegen Eis und Schnee nicht abgeholt werden konnten. Diese müssen am Abfall-Telefon erneut angemeldet werden.

Abfälle vor Frost schützen

Aufgrund der frostigen Temperaturen kann es außerdem vorkommen, dass die Abfälle in der Tonne festfrieren und diese somit bei der automatischen Schüttung des Sammelfahrzeuges nicht vollständig entleert werden. Um dem vorzubeugen, kann der Boden der Tonne mit Pappe ausgelegt werden. Als hilfreich erweist es sich auch, die festgefrorenen Abfälle vor der Entleerung mit einem Stock oder Besenstiel zu lockern.

Bei Unklarheiten und Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abfall-Telefons gerne zur Verfügung (0651 949 1414, [email protected]).

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