Neujahrsansprache: Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität

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MAINZ. Ministerpräsidentin Malu Dreyer versicherte im Rahmen ihrer Neujahrsansprache, dass die Gewährleistung der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger im Land für die Landesregierung die höchste Priorität habe: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, allen Bürgerinnen und Bürgern im Land zu versichern, dass unsere Sicherheitskräfte alles Menschenmögliche tun, um uns zu schützen. Wir werden nicht zulassen, dass feige Attentate unsere Demokratie und unsere gemeinsamen Werte zerstören!“ Die Ministerpräsidentin sprach den Opfern und den Angehörigen des Berliner Attentats ihre Anteilnahme aus. Sie betonte, dass das schreckliche Attentat nicht dazu führen dürfe, nun Mauern zu bauen und alles Fremde abzuweisen: „Wer nun Angstmacherei und Hetze betreibt, gefährdet unser friedliches Zusammenleben, weil Hass immer neuen Hass und neue Gewalt hervorbringt.“

Die Chancen einer zusammenwachsenden Welt betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrer diesjährigen Neujahrsansprache. „Auch wenn Veränderungen, die bis in die eigene Arbeit und Familie hinein spürbar sind, manchen Menschen Angst machen: Ich sage Ihnen mit voller Überzeugung, für Angst vor der Zukunft gibt es keinen Grund“, unterstrich die Ministerpräsidentin.

Sie verwies auf den wirtschaftlichen Erfolg rheinland-pfälzischer Unternehmen im globalen Handel, aber auch auf die erfolgreiche Integration der Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz. „Wenn ich im Land unterwegs bin, erlebe ich, wie gut das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Nationen gelingt, wenn man sich erstmal kennengelernt hat, wenn die Kinder gemeinsam zur Schule gehen und man sich im Verein trifft“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Die Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen hätten im vergangenen Jahr einen beeindruckenden Zusammenhalt gezeigt. „Als Hunderttausende nach Deutschland geflohen sind, haben Sie ohne zu zögern, den Geflüchteten ein neues Zuhause gegeben“, so die Ministerpräsidentin. Zusammengehalten und angepackt hätten die rheinland-pfälzischen Bürger und Bürgerinnen auch bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe. Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte den vielen Helfenden für ihr Engagement und wertete dies als Beleg für den starken gesellschaftlichen Zusammenhalt in Rheinland-Pfalz, wo sich jeder Zweite ehrenamtlich engagiere.

Auch wenn man in einer vielfältigen, globalisierten Welt nicht auf alles Einfluss nehmen könne, so liege es doch auch an jedem und jeder Einzelnen, die Gesellschaft menschlich und liebenswert zu gestalten. „Lassen Sie uns bewahren, was uns stark macht: unsere Lebensfreude, unseren Unternehmensgeist, unsere Tatkraft und unseren Zusammenhalt“, sagte die Ministerpräsidentin. Wenn alle ihre Stärke einbrächten, könne gemeinsam Großes bewegt werden.

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11 Kommentare

  1. Meine Ministerpräsidentin sind Sie nciht Frau Dreyer und ich brauche auch niemanden zu dem ich aufschauen kann damit er mir an Neujahr eine Durchhalterede hält.

  2. „Ich sage Ihnen mit voller Überzeugung, für Angst vor der Zukunft gibt es keinen Grund“, unterstrich die Ministerpräsidentin.“

    Bla-bla-bla! Da sehe ich aber ganz anders!

  3. Ladendiebstähle in Trier bis 25,00 € werden in Trier nicht mehr bestraft. Begründung des Polizeipräsidiums:
    Geringfügigkeit. Schreiben liegt mir vor.

    • Diese Aussage, Herr Lamberti, kann so nicht stehen bleiben, denn sie ist nicht ganz richtig! Sie vermittelt den Eindruck, dass diese Praxis so in Trier angewendet wird, weil es das Polizeipräsidium so entschieden hat. Eine solche Aussage zielt natürlich in eine ganz bestimmte Richtung, darauf möchte ich aber nicht weiter eingehen.
      Aber ich möchte für alle anderen Leser den Hintergrund dieser Aussage erläutern:
      § 248 Strafgesetzbuch: “ Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“
      Was heißt das? Ganz einfach: Bei Diebstahl von geringwertiger Sachen besteht nicht automatisch ein öffentliches Interesse an Verfolgung, es würde die Ordnungsbehörden völlig überlasten. Aber jeder Geschädigte hat selbstverständlich das Recht, einen Diebstahl, auch wenn es nur um 5 oder 10 EURO geht, zur Anzeige zu bringen. Es handelt sich hier um ein sog. Antragsdelikt! Nach einer Anzeige durch den Geschädigten wird dieser Diebstahl dann natürlich auch verfolgt und gegebenenfalls auch bestraft, im Falle von Diebstahl mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre oder einer Geldstrafe!

      • Diese Aussage kann aber auch nicht so stehen bleiben, Heiko.
        Paragraphf 248 gibt keine Obergrenze von 25 EUR für geringwertige Sachen vor.
        Dieser Paragraf stellt es also ins Ermessen der Strafverfolgungsbehörde, zu definieren was geringwertig ist, 25 oder 50 oder 29,99EUR.
        Wenn also die Trierer Polzei Diebstähle bis 25EUR nicht mehr oder nur auf Antrag verfolgt ist das auch irgendwie eine Kapitulation.
        Aber bevor wir hier herumdiskutieren, könnten Sie bitte mal den entsprechenden Satz des Schreibens hier im Wortlaut widergeben Herr Lamberti, dann wissen wir worum es geht.
        Danke.

        • Nein, Peter!
          Wie ich oben erläutert habe, steht hier gar nichts im Ermessen der Behörden! Die gesetzliche Regelung sagt nur aus, dass bei Diebstahl oder Unterschlagung von geringwertigen Sachen nicht automatisch ein öffentliches Interesse vorausgesetzt wird, welches ein Handeln von Amtswegen erfordern würde!
          Wenn jedoch der Geschädigte den Diebstahl oder die Unterschlagung zur Anzeige bringt, muss die Staatsanwaltschaft den Vorfall untersuchen, völlig unabhängig von dem Wert der Sache!
          Es handelt sich eben um ein Antragsdelikt, genauer gesagt um ein Mischantragsdelikt ( d.h. wenn in einem speziellen Fall ein öffentliches Interesse gegeben erscheint, wären die Ordnungsbehörden gezwungen, den Fall zu verfolgen, aber eben genau wegen der Geringwertigkeit der Sache geschieht dies eben nur auf Antrag des Geschädigten).
          Der finanzielle Wert, der zur Geringwertigkeit führt, ist zwar nicht in den Paragraphen festgelegt, dies festzulegen wird der Richterlichen Gewalt überlassen, es gibt einschlägige Richtersprüche, die den Wert bei 50 EURO festsetzen.

    • Seit wann hat das die Polizei zu entscheiden ?
      Das muss die Staatsanwaltschaft entscheiden ob verfolgungswürdig oder nicht.

  4. Man sollte mal hinterfragen, welche Order die Mitarbeiter der Geschäfte erhalten haben, dies sollte sich doch schon lange herum gesprochen haben.

  5. @Lamberti:
    „Ladendiebstähle in Trier bis 25,00 € werden in Trier nicht mehr bestraft. Begründung des Polizeipräsidiums:
    Geringfügigkeit. Schreiben liegt mir vor.“

    FAKENEWS-ALARM!! FAKE NEWS ALARM!!

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