Häusliche Gewalt kennt keine Feiertage und kein Weihnachten

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TRIER. Nur noch einmal schlafen…dann ist Weihnachten endlich da. Die Vorfreude auf das „Fest der Liebe“ ist meist groß und leider oft auch die Erwartungen hoch. Kombiniert mit dem eher ungewohnten 24-Stunden-Familienleben entstehen nicht selten Spannungen, die sich in Streitereien entladen.

Auch Konflikte, die sich im Alltag verdrängen oder überspielen lassen, kommen dann wieder an die Oberfläche. Die Folge: In so manchen Häusern gerät an den eigentlich friedlichen und besinnlichen Feiertagen alles aus den Fugen und Weihnachten endet mit Tränen.

Auch Fälle von häuslicher Gewalt häufen sich. Die Täter sind meist Männer, die Opfer sind überwiegend Frauen.

Das Zuhause als Tatort. Ausgerechnet der Raum, der Geborgenheit und Sicherheit bieten soll.

Aber auch hier gilt genau dasselbe wie draußen auf der Straße: Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie die Notrufnummer 110 – und die Polizei kommt!

Gewalt in der Partnerschaft ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Und deshalb lautet die Devise ganz klar: „Wer schlägt, muss gehen!“ Das heißt: Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und dem Täter das Betreten der Wohnung für zehn Tage verbieten. Und das Verbot kann vor Gericht verlängert werden. Es genügt ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz.

Weitere Informationen bietet auch der Flyer „Rat und Hilfe – eine Erstinformation der Polizei“ – online zu finden unter: http://s.rlp.de/5XS

Beratung und Information gibt es auch im Internet unter www.hilfetelefon.de

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