Polizei will Kampfhund abholen – Da rastet Herrchen aus

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BETTEMBOURG / LUXEMBOURG. Heute Morgen, 20.12., gegen 9.00 Uhr begaben sich zwei Beamte des Polizeiinspektion Bettembourg, eine Patrouille des Interventions-Zentrums Esch-sur-Alzette sowie zwei Hundeführer nach Bettembourg in Luxemburg, um dort einen Kampfhund (Listenhund) zu beschlagnahmen.

Für die Abholung lag eine gerichtliche Anordnung vor, weil der Hundebesitzer sich auch nach mehreren Aufforderungen nicht an die Auflagen gehalten hatte.

Der Mann wurde zu Hause angetroffen und an der Türschwelle fingen bereits die ersten Diskussionen an. Dem Mann wurden der richterliche Beschluss sowie die anschließende Vorgehensweise erklärt, jedoch erwiderte der Hunde-Besitzer, dass er dieser Aufforderung auf keinem Fall nachkommen würde und bereit sei „über Leichen zu gehen“.

Nachdem er weitere Drohungen an die Polizisten ausgesprochen hatte, stellte sich schnell heraus, dass er nicht bereit war seinen Hund der Rasse „American Staffordshire“ freiwillig auszuhändigen.

Die Beamten zogen sich zurück und nahmen Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft. Dieser bestand aber auf der Durchführung der richterlichen Anordnung.

Während dem Telefonat mit dem Staatsanwalt verließ der Mann zusammen mit seinem Hund das Haus und spazierte an den Beamten vorbei.

Ihm wurde erneut erklärt, dass der Hund beschlagnahmt werde, was dazu führte, dass er einen Beamten umstieß, mit weiteren Konsequenzen drohte, und den Hund wieder ins Haus brachte.

Das aggressive Verhalten steigerte sich und sämtliche Versuche ihn zu beruhigen scheiterten. Als er dann Morddrohungen gegenüber den Beamten äußerte und sich vor einem Polizisten aufbäumte, entschieden sich die Beamten ihm aus Sicherheitsgründen Handschellen anzulegen.

Dies erwies sich jedoch als schwierig da der Mann sich heftig zur Wehr setzte und weiterhin Drohungen und Beleidigungen ausposaunte.

Als er schlussendlich am Boden fixiert werden konnte gab er an, dass die Beamten Glück hätten, dass es ihm in dieser Position nicht möglich sei sie anzuspucken. Diese Äußerung setzte er aber nach wenigen Augenblicken in die Tat um und spuckte dem Hundeführer ins Gesicht.

Schaulustige waren in der Nähe, Kollegen des Mannes mischten sich ein und der Hund wurde ohne Leine aus dem Haus laufen gelassen.

Während der Beschlagnahmungs-Aktion wurde einer der Beamten leicht verletzt.

Erst als der Mann im Dienstfahrzeug untergebracht wurde, konnte die Beschlagnahmung des Hundes durchgeführt werden. Der Vierbeiner wurde ins Tierasyl gebracht, der Mann zur Dienststelle.

Dem Tierhalter droht nun noch zusätzlich Ärger mit der Staatsanwaltschaft.

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5 Kommentare

  1. Was waren das für Auflagen? Waren sie gerechtfertigt? Oder beschränkt es sich bei diesen Auflagen um die allgemeine Diskriminierung des Staates gegenüber so genannten Kampfhunde? Warum werden wichtige Aspekte verschwiegen? Das dieser Hund, obwohl er hätte könne die Polizei nicht angegriffen hat zeugt von der Sanftmütigkeit dieser Rasse!!! Der Hund war ja schließlich ohne Leine unterwegs und Herrchen lag am Boden umzingelt von fremden Menschen.

    • Bedenken Sie bitte : Das war in Luxemburg. Deren Land-deren Regeln. Und das der Mann ein Aggresionspotenzial har ist ja nun bewiesen.

  2. Diese hunderasse ist anhänglich und sanftmutig nur der mensch macht sie zum kampfhund unser labrador ist ein freundlicher hund aber der hätte mich verteidigt . Der hund kann nicht böse sein sonst wäre er nicht weggerannt.besser wäre den besitzer unterstützen seine nötigen papiere anzufordern anstatt seinen geliebten hund wegzunehmen

  3. Wenn ich das aus dem Artikel richtig raus lese, dann war der Hund im Haus als der Besitzer fixiert wurde. Er hätte sein Herrchen nicht verteidigen können. Das war wahrscheinlich auch sein Glück. Hätte der Hund aggressiv auf die Beamten reagiert, wäre wohl die Dienstwaffe gezückt worden.

    Man kennt die Hintergründe nicht, aber wer nicht in der Lage ist einen Hund ordnungsgemäß zu halten, der sollte es zum Wohl des Tieres auch nicht tun.

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