Blitzer – Gericht zweifelt Messungen mit „PoliScan Speed“ an

0
PoliScan Speed Tower und PoliScan Speed mobil

MANNHEIM. Autofahrer aufgepasst: Das Geschwindigkeits-Messsystem „PoliScan Speed“ ist auch in Rheinland-Pfalz oft im Einsatz, wenn es um Tempokontrollen geht. Doch nun hat ein Gericht die Zuverlässigkeit von „PoliScan Speed“ stark angezweifelt. Die Chancen stehen ab jetzt gut, dass Autofahrer um ein Bußgeld herumkommen.

Das sollte jeden Autofahrer interessieren: Kritisches Hinterfragen von Geschwindigkeitsmessungen lohnt sich: In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Amtsgericht Mannheim nämlich am 29. November festgestellt, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messsystem „PoliScan Speed“ nicht verwertbar sind. (Az. 21 OWi 509 Js 35740/15Es)

Beim „PoliScan Speed“ handelt sich um ein Geschwindigkeits-Messgerät auf Laser-Basis, das auch Fotos anfertigt. Sowohl die mobile Version, als auch feststehende Anlagen (die bekannten, runden, schwarz-grauen Säulen) sind derzeit häufig in Rheinland-Pfalz im Einsatz. (PolicScan Speed Tower und PoliScan Speed mobil)

Mehrere Oberlandesgerichte hatten (ohne offensichtlich einmal konkret zu hinterfragen, ob dies richtig sei) Messungen mit dieser Anlage als sogenanntes “standardisiertes Messverfahren“ qualifiziert. Daher wurden solche Messungen von zahlreichen Amtsgerichten als korrekt “durchgewunken“.

Das Amtsgericht Mannheim hinterfragte nun die Ergebnisse mithilfe des Sachverständigen Roland Bladt.

Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Messwertbildung nicht der Bauartzulassung des Geräts entspreche, da in dieser klar und eindeutig festgehalten ist, dass außerhalb des Messbereichs (20 bis 50 Meter) detektierte Objektpunkte bei der Messwertbildung nicht berücksichtigt würden.

Festgestellt wurde aber, dass im Vorfeld und Nachfeld des Messbereichs durch die Anlage ebenso Rohdaten erfasst werden, die auch in die Messwertbildung einfließen. Die Messwertbildung erfolgt also definitiv außerhalb dessen, was in der Bauartzulassung durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) festgelegt wurde.

Das Amtsgericht hielt deshalb kurz und knapp fest, dass die Bundesanstalt nun erst mal offene Fragen vollständig beantworten müsse – solange dies nicht der Fall sei, könne das Amtsgericht keine Entscheidung treffen.

Was heißt das nun genau für den „geblitzten“ Autofahrer? Nun, nach Meinung von Rechtsexperten hat ab Dezember 2016 jeder, der eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhält, in dem das Wort “PoliScan Speed” auftaucht, jetzt sehr gute Chancen, nicht zahlen zu müssen, wenn er dagegen vorgeht.

Vorheriger ArtikelBlockierte Einfahrt – Unternehmer rastet aus
Nächster ArtikelGeplatzter Wasserschlauch: Drei Wohnungen in Trier-Süd nicht mehr bewohnbar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.