TRIER. Die 1. Große Jugendkammer hat am gestrigen Nachmittag, 24. November, ein Urteil verkündet und einen Mann aus Bernkastel zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Der Angeklagte wurde wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 285 Fällen, davon in 21 Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, davon in weiteren 28 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, sowie wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 29 Fällen verurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig.