Stadt Trier – Kein Verbot von Bordell-Werbung

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Symbolbild

TRIER. Wie die Stadt Trier am Mittwochabend im Bauauschuss mitteilte, gibt es derzeit keine Möglichkeiten, Bordell-Werbung auf Plakaten zu verbieten.

Ein generelles Werbeverbot, wie von der SPD Fraktion gefordert, sei demnach nicht durchsetzbar. Solange die Plakate nicht gegen die guten Sitten verstoßen, seien diese erlaubt.

Alle öffentlichen Werbeflächen sind an einen Pächter vermietet, der diese an Einzelwerber weitervermiete. Erst nach Ablauf des noch zwei Jahre andauernden Vertrages, könnten neue Bedingungen überlegt werden. Auf private Werbeflächen hat die Stadt kann die Stadt keinen Einfluss nehmen.

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