Banküberfall in Kelberg: Landgericht spricht Urteil

0

TRIER. Ein 30-Jähriger, der unter anderem wegen des Überfalls auf eine Volksbankfiliale in Kelberg in der Vulkaneifel im Juni 2014 vor Gericht stand, wurde heute vom Landgericht Trier zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der 30-Jährige Pole, der auch eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wurde in den Anklagepunkten „schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, des Betruges, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Besitzes von Betäubungsmitteln“ schuldig gesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Folgende genaue Sachverhaltsdarstellung wurde von der Staatsanwaltschaft vorgebracht:

Der 30-jährige Angeklagte stammt aus Polen, ist aber auch deutscher Staatsangehöriger und wohnt in der Region Koblenz. Er befindet sich in anderer Sache in Haft.
Ihm werden durch die Staatsanwaltschaft folgende Taten vorgeworfen:

1. Tat:
Er soll im Juli 2014 den Entschluss gefasst haben, eine Bank zu überfallen. Hierzu soll er am 24.7.2014 mit einem gemieteten Kfz, an dem er ein von einem anderen Pkw entwendetes Nummernschild
angebracht haben soll, nach Kelberg gefahren sein, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Dort soll er sich mit einer schwarzen Lockenperücke, einer weißen Baseballmütze und einer dunklen Sonnenbrille maskiert und den Kassenraum einer Volksbank betreten haben. Unter Vorhalt eines dunklen Revolvers soll er eine Angestellte aufgefordert haben, ihm Bargeld zu übergeben. Die bei der Tat erlangte Beute soll sich auf 690,00 Schweizer Franken, 840,00 englische Pfund und 3.480,00 $ (US) belaufen. Mit diesem Geld soll er geflüchtet sein.

2. Tat:
Der Angeklagte soll 2015 Leistungen eines Jobcenters erhalten haben und trotz der bestehenden Verpflichtung nicht mitgeteilt haben, dass er aus einer selbstständigen Tätigkeit im September 2015 Einnahmen in Höhe von 2.455,00 € und im Oktober 2015 in Höhe von 6.065,00 € erzielt haben soll, weswegen ihm Grundsicherungsleistungen in Höhe von 1.517,00 € zu Unrecht ausgezahlt worden sein sollen.

3. Tat:
Er soll weiter am 2.11.2015 mit einem Pkw ohne Fahrerlaubnis gefahren sein.

4. Tat:
Am 2.11.2015 soll er 10 Gramm Marihuana, 2,5 Gramm Amphetamin und 2 XTC-Tabletten in seiner Wohnung aufbewahrt haben.

Vorheriger ArtikelNach Anschlag im Saarland: Handgranaten-Attentäter verhaftet
Nächster ArtikelEgger vor dem Aus – SPD will eigenen Dezernenten abwählen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.