BITBURG / LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute über eine Klage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von drei Windkraftanlagen in der Eifel. Es klagt also die Bundesrepublik Deutschland (als Betreiber des DWD) gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) betreibt im Gebiet des beklagten Eifelkreises Bitburg-Prüm eine Wetterradarstation. Die Bundesrepublik Deutschland (als Vertreter des DWD) wendete sich mit ihrer Klage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, die der Eifelkreis Bitbürg-Prüm für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt drei Windenergieanlagen erteilt hat.
In zwei vorigen Instanzen hatte der DWD in Trier und Koblenz mit der Klage keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Trier entschied damals, dass die von den Windrädern zwar eine Störung ausginge, diese aber nicht so gravierend sei, dass hier irgendwelche Funktionsfähigkeiten des Wetterradars aussergewöhnlich gestört würden.
Es gäbe keine nennenswerten Auswirkungen auf die Unwetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes durch die Windkrafträder, und der Deutsche Wetterdienst hätte diese angeblichen windenergiebedingten Störungen auf das Radar bisher auch nicht ausreichend darlegen können.
Dieses Urteil wurde auch in zweiter Instanz vom Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt.
Die Windenergieanlagen sollen in mehr als 10 km Entfernung von der Wetterradarstation errichtet werden. Die Wetterstation des DWD steht in Neuheilenbach in der Kyllburger Waldeifel.
Wir sind auf das Urteil gespannt.