TRIER. Im „Eifler-Hanfplantagen-Prozess“ hat die die dritte große Strafkammer gestern ein Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die ebenfalls angeklagte „Erntehelferin“, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Dem 58-jährigen Angeklagten, einem belgischen Staatsangehörigen, wurde vorgeworfen, in zwei ehemaligen Gastronomiebetrieben im Landkreis Bernkastel-Wittlich professionelle Indoor-Plantagen zur Aufzucht von Marihuana betrieben zu haben.
Die Angeklagte, eine niederländische Staatsangehörige, wurde als Erntehelferin angeheuert. Das geerntete Marihuana diente dem gewinnbringenden Verkauf.
Beide Angeklagte befanden sich seit dem 15. März in Untersuchungshaft. Der Angeklagte ist in Belgien seit Ende 2000 bereits mehrfach, jedoch nicht einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die Niederlande haben quasi identische Marihuana-Gesetzgebung wie Deutschland – bis auf den kleinen Unterschied, dass in NL bei „Kleinstmengen“ und „Konsum“ in der Praxis per Dienstanweisung absichtlich wegzuschauen ist. Größere Mengen werden trotzdem in NL extrem streng beobachtet und Produzenten/Händler repressiv kontrolliert, dazu kommt der Flächenmangel und so produzieren die Kaaskopjes ihre Softdrugs eben bei uns.