TRIER.Im Fall der getöteten Laura Marie, hat der Bundesgerichtshof, mit Beschluss vom 26. Juli, die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 1. Februar als unbegründet verworfen.
Die Nachprüfung des Urteils hatte keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Das Landgericht Trier hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit zu Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Auf einem verkürzten Weg entlang der Bahngleise zwischen Wasserweg und Kürenzer Straße, hatte der Täter das Mädchen angegriffen, um sie zu vergewaltigen. Dieser Versuch soll jedoch gescheitert sein, da das Opfer sich wehrte.
Daraufhin hat der Angeklagte das Mädchen mit einem Klappmesser erstochen. Das Opfer starb an den Verletzungen. Zum Vertuschen seiner grausamen Tat und zur Beseitigung seiner Spuren, verbrannte der 25-Jährige das Opfer anschließend verbrannt haben.