Polizistin verletzt: Frau setzt sich wegen Kündigung zur Wehr

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DAUN. Am 16.07.2016 gegen 11:40 Uhr wurde die Polizeiinspektion Daun über einen Hausfriedensbruch begangen durch eine 35-jährige Beschuldigte aus der VGV Daun informiert.

Dieser war an diesem Tag durch ihre Arbeitgeberin fristlos gekündigt worden und sie weigerte sich nun, die Arbeitsstelle in Daun-Waldkönigen zu verlassen.

Durch die Beamten vor Ort wurde ihr die Rechtslage erläutert und sie wurde anschließen der Örtlichkeit verwiesen.
Da sie der Aufforderung, die Örtlichkeit zu verlassen nicht nachkam, wurden zunächst Zwangsmittel angedroht und schließlich durchgeführt.

Gegen die angedrohten Zwangsmittel setzte sich die Beschuldigte trotz mehrfacher Belehrung und verbaler Aufforderung, dies zu unterlassen zur Wehr.

Durch die Gegenwehr wurde sowohl die Beschuldigte, als auch eine eingesetzte 46-jährige Polizeibeamtin der Polizeiinspektion Daun verletzt.

Während durch eine hinzugerufene Rettungswagenbesatzung bei der Beschuldigten nur eine leichte oberflächige Verletzung festgestellt wurde, musste die Beamtin ihren Dienst dienstunfähig erkrankt, aufgrund Prellungen, Stauchungen und Zerrungen beenden.

Gegen die Beschuldigte wurden mehrere Strafverfahren unter anderem wegen Hausfriedensbruchs und Widerstand gegen Polizeibeamte eingeleitet.

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