TRIER. Die 1. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer, hat heute das Urteil im Fall des Raubmordes in Konz verkündet
Der 41-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes in Tateinheit mit Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Mitangeklagte Ehefrau des 41-Jährigen wurde wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August 2015, bei einem Einbruch in Konz von der 63-jährigen Eigentümerin überrascht worden sein und diese anschließend erdrosselt haben.
Ebenfalls angeklagt war die Ehefrau des 41-Jährigen. Sie soll dem Mann bei der Planung des Einbruches geholfen haben, für den Mord jedoch nicht verantwortlich sein.