Erfolgreiches Wochenende für Bundespolizei

1

TRIER. Die Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei Trier im Grenzraum waren am Wochenende sehr erfolgreich: Drei Haftbefehle und noch zahlreiche weitere
Feststellungen beschäftigten die Grenzfahnder.

Bereits am Freitagvormittag konnte ein 61-jähriger Deutscher ohne gültige Fahrerlaubnis auf der Autobahn A64 bei Trier aus dem Verkehr gezogen und Autobahnpolizei Schweich übergeben werden.

Auch am Hauptbahnhof Trier wurde gefahndet: Hier ging den Beamten kurz nach elf Uhr ein 41-Jähriger ins Netz. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg suchte den Deutschen wegen Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt mit Haftbefehl. Weil der Gesuchte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1290 Euro nicht bezahlen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen im Trierer Gefängnis absitzen.

Gegen Mittag wurde ein Franzose in der Nähe von Trier kontrolliert. In seinem Schuh fanden die Fahnder fünf Gramm Marihuana. Der 35-Jährige war auf dem Weg zu einem Musikfestival nach Köln. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Am Nachmittag um 15:30 Uhr wurde die Reise von zwei Albanern auf der Autobahn A64 beendet. Die 28- und 37- jährigen Männer konnten nicht die erforderlichen Dokumente für einen Aufenthalt in Deutschland vorlegen. Nach Ermittlungen bei den französischen Behörden durften die Männer zurück nach Frankreich fahren. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

Auch am folgenden Samstag setzte sich der Fahndungserfolg der Bundespolizei Trier fort.

Kurz nach Mitternacht wurde ein 28-jähriger Kroate auf der Autobahn A64 angehalten. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve bestand. Das Amtsgericht Geldern hatte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro wegen der Beihilfe zu einem Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz verurteilt. Da der Gesuchte die Summe bezahlen konnte, blieb ihm eine 28-tägige Freiheitsstrafe erspart.

Am Vormittag konnte kurz vor elf Uhr ein weiterer Haftbefehl vollstreckt werden. Die Bundespolizisten nahmen einen 42 Jährigen am Hauptbahnhof Trier fest. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls erlassen. Der Deutsche konnte die Geldstrafe von 4500 Euronicht bezahlen und wurde in das Trier Gefängnis verbracht. Dort verbüßt er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen.

Vorheriger Artikel35 Jahre Haus Elisabeth in Mehring
Nächster ArtikelMiezen-­Team nimmt Formen an

1 Kommentar

  1. Fleißig, fleißig! 🙂
    Wunderbar, dass man auch positive Rückmeldungen dahingehend geben kann und nicht lediglich die negativen Punkte berichtet werden bzw. diese, in denen einfach nichts lief.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.