Drei Monate Gefängnis für ehrlichen Finder

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TRIER/KOBLENZ. Ehrlichkeit wird nicht immer belohnt. Diese Feststellung musste ein Mann am Montagmittag in Koblenz machen.

Der 54 Jährige hatte eine EC-Karte gefunden und wollte diese bei der Bundespolizei am Koblenzer Hauptbahnhof abgeben. Als die Beamten dort die Personalien des Mannes überprüften, stellten sie fest, dass gegen den ehrlichen Finder ein Haftbefehl vorlag. Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte den Italiener wegen Handel mit Betäubungsmittel zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt.

Der Verurteilte wurde durch die Bundespolizei in das Koblenzer Gefängnis gebracht.

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2 Kommentare

  1. Was soll denn diese bewusst missverständliche Überschrift? Das Eine hat schliesslich nichts mit dem Anderen zu tun und sollte nicht dazu führen, dass Fundsachen aus Bedenken nicht abgegeben werden (weil nur die Überschrift und der erste Satz gelesen wurde, beispielsweise)…

    • Es hat sehr wohl miteinander zu tun. „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um.“ Polizisten wollen schließlich auch einfach weiterhin eine Arbeitsstelle haben, und wer mit denen zu tun haben will, der darf denen die Arbeitsstelle auch bezahlen.

      90 Tagessätze x ca. 50 EUR = 4.500 EUR Gehalt zu verteilen. Gefängnisse sind deshalb so gestaltet, jeder Ex-Knasti würde nach Möglichkeit lieber jede noch so hohe Geldstrafe bezahlen anstatt nochmal ins „Freizeitzentrum“.

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