Flüchtlinge in Trier

9

TRIER. Seit 2015 nimmt die Stadt Trier Asylbegehrende für die gesamte Dauer ihres Verfahrens auf. Wie viele kommen? Wo werden sie untergebracht? Wie können die Stadt und auch die Bürgerinnen und Bürger diesen Menschen helfen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen hat die Stadt Trier zusammengestellt.  

Gibt es eine zentrale Website zu Flüchtlingen in Trier?

Unter www.fluechtlinge-in-trier.de finden Sie die zentrale Plattform der Stadt Trier mit Informationen zu behördlichen Zuständigkeiten, professionellen und ehrenamtlichen Angeboten für Flüchtlinge, einem Veranstaltungskalender und weiteren Hintergrundinformationen.

Wie viele Menschen kommen nach Trier?

Die Stadt Trier hat 2,7 % der in Rheinland-Pfalz zu versorgenden Asylbewerber aufzunehmen, diese Zahl wird jedoch reduziert, da in Trier bereits die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) angesiedelt ist. Für 2015 wurden der Stadt Trier ca. 700 Personen zugewiesen, die für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens in der Stadt bleiben werden. Anfang 2016 waren dies noch 30 bis 50 Personen. Aufgrund der im Frühjahr stark zurückgegangenen Zahlen von Neuankömmlingen in Deutschland sind es im April 2016 wöchentlich 10 bis 15 Personen.

Die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende mit ihrer Hauptstelle in der Dasbachstraße und ihrer Nebenstelle in der Luxemburger Straße wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) betrieben, einer zentralen Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stadt Trier ist hier nicht zuständig. In den Aufnahmeeinrichtungen werden Menschen zunächst zentral aufgenommen, bevor sie nach wenigen Wochen auf die rheinland-pfälzischen Kommunen verteilt werden, wo sie für die Dauer ihres laufenden Asylverfahrens wohnen bleiben. Seit der zweiten Jahreshälfte 2015 weist das Land auch der Stadt Trier Asylbewerber zu.

Wo werden die Menschen untergebracht?

Der Aufruf an die Bevölkerung zur Bereitstellung von privatem Wohnraum für Flüchtlinge vom 23. März 2015 hat dazu geführt, dass die Stadt bereits einige Mietverträge abschließen konnte. Die Stadt Trier ist mit weiteren Vermietern in Verhandlungen, so dass die Unterbringung der ersten in Trier ankommenden Flüchtlinge dezentral erfolgen kann. Es ist das Ziel der Stadt, so viele Menschen wie möglich in dezentralen Wohnungen unterzubringen. In einem weiteren Aufruf vom 14. August 2015 appellierte die Stadt nochmals an die Triererinnen und Trierer, Wohnraum, unter anderem auch Hotel- oder Pensionsplätze bereitzustellen.

Angesichts des schwierigen Wohnungsmarkts für Mietwohnungen greift die Stadt Trier jedoch auch auf zentrale Standorte zurück. Asylbegehrende werden daher auch in in der Jägerkaserne (Trier-West), in Häusern im Burgunderviertel (Trier-Kürenz) und in der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule (Trier-Nord) untergebracht. Die Stadt plant außerdem Neubauten mit sozialem Wohnungsbau an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet, in denen auch Flüchtlinge wohnen sollen.

In Trier-West fand zur Jägerkaserne am 4. Mai 2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Entwicklung des Stadtteils Trier-West im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Städtebauförderung und Soziale Stadt erfolgt uneingeschränkt und parallel dazu (siehe Workshop zur Jägerkaserne am 9. Mai 2015). Zur Nutzung des Burgunderviertels fand am 26. Mai 2015 eine Bürgerinformationsveranstaltung in Trier-Kürenz statt. In Trier-Nord wurden die Anwohner am 4. November 2015 in einer Informationsveranstaltung über die Belegung der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule informiert. Zu den Planungen, Neubauten zu errichten, informierte die Stadt am 12. Januar 2016 in Tarforst (Baugebiet BU 14 in Filsch) und am 26. Januar 2016 in Mariahof.

Die Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Trier wurden angeschrieben und gebeten, der Stadt freie Wohnungen in ihrem Bestand zu melden und zur Verfügung zu stellen.

Ich kann eventuell Wohnraum zur Verfügung stellen. Wie funktioniert die Vermietung?

Die Stadt Trier tritt als Mieter auf und schließt mit den Vermietern die Mietverträge. Die Vermieter müssen die Flüchtlinge nicht in besonderer Weise sozial betreuen; hierfür stehen Ansprechpartner bei der Stadt und den Wohlfahrtsverbänden bereit.

Wenden Sie sich unter den Telefonnummern 0651/718-3537, -2539 oder -4589 oder per Kontaktformular an das Amt für Soziales und Wohnen, wenn Sie Wohnraum anbieten möchten. Wichtig ist, dass Ihre Wohnung im Stadtgebiet Trier liegt.

Wir möchten als Gastfamilie einen jungen Flüchtling aufnehmen. An wen wenden wir uns?

In der Stadt Trier können Familien ab sofort für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnehmen. Sie werden dabei vom Jugendamt beziehungsweise verschiedenen sozialen Trägern unterstützt. Näher beschrieben ist das Modell im Artikel Gastfamilien für junge Flüchtlinge gesucht.

Wenden Sie sich für weitere Informationen an das Jugendhilfezentrum Don Bosco Helenenberg. Projektverantwortlich ist Alexa Lichter, Telefonnummer 0151/40907839, E-Mail: alexa.lichter(at)helenenberg.de. Erziehungsleiter bei Don Bosco Helenenberg ist Carsten Lang, Telefonnummer 06506/899-130, carsten.lang(at)helenenberg.de.

Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Die Stadt hat mit verschiedenen Akteuren aus Trier ein Betreuungsnetzwerk für die Flüchtlinge aufgebaut. Wir suchen Bürgerinnen und Bürger, die die Flüchtlinge in ihrem Alltag unterstützen. Es haben sich bereits über 300 Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt gemeldet, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Wir sind begeistert von dieser großen Hilfsbereitschaft, und auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe und Bürgermeisterin sagen der Bevölkerung „Danke“ dafür.

Wer sich um eine Familie oder eine Einzelperson kümmern möchte, ihr bei Arzt- oder Behördenbesuchen helfen, die Stadt zeigen und den deutschen Alltag erklären möchte, kann Flüchtlingsbegleiter werden. Hierzu wenden sich alle Interessierten an die Ehrenamtsagentur, Telefon: 9120702, E-Mail: kontakt(at)ehrenamtsagentur-trier.de.

Die Ehrenamtsagentur sammelt auf ihrer Internetseite zudem Angebote von Institutionen, die Helfer benötigen. In der Rubrik „Engagementangebote“ findet sich eine Angebotsdatenbank, in der man sich gezielt die Angebote im Handlungsfeld „Einwanderung & Asyl“ anzeigen lassen kann.

Die Strukturen der Ehrenamtsarbeit sind im Artikel Gut vorbereitet ins Ehrenamt, der am 6. Oktober 2015 in der Rathaus Zeitung erschien, zusammengefasst.

Wo kann man in Trier Sachspenden abgeben?

Die Stadt selbst hat keine Möglichkeiten, Sachspenden anzunehmen. Es gibt jedoch zahlreiche Institutionen in Trier, die Spenden annehmen. Bitte informieren Sie sich im Internet über die Öffnungszeiten und darüber, was gespendet werden kann.

  • Kleiderkammer in der Jägerkaserne, Eurener Straße 54, 54294 Trier, Telefon: 0151-46163968, Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 9-12 Uhr
  • Umsonstladen Trier, Schönbornstr.7, 54295 Trier, Telefon: 0651-2006602, Öffnungszeiten: montags bis freitags 9.30-14 Uhr
  • Caritas Möbelbörse, Trierweilerweg 55, 54294 Trier, Telefon: 0651-8407921
  • AWO Möbelbörse gGmbH, Ottostr. 25, 54294 Trier, Telefon: 0651-80360
  • Trierer Nothilfe e. V., Thebäerstr. 24, 54292 Trier, Telefon: 0651-27755, Öffnungszeiten: montags bis freitags: 10-18 Uhr
  • Kleiderkammer Caritas, Kleiderkammer Trier, Petrusstraße 28, 54292 Trier, Telefon: 0651-2096218
    Öffnungszeiten: montags bis donnerstags: 8-12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, freitags: 8-12.30 Uhr und 13.30-15 Uhr.
    Die Caritas sucht ehrenamtlich Helferinnen und Helfer für Sortierarbeiten bzw. die Ausgabe von Bekleidung (auch stundenweise) zu den üblichen Öffnungszeiten.

Wenn Sie Fragen bezüglich Spendemöglichkeiten für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in der Dasbachstraße oder in der Luxemburgerstraße haben, wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz. Ansprechpartner für ehrenamtliche Hilfe und Sachspenden ist Dr. Jörg Bruch.

Wie wird den Flüchtlingen geholfen? Wer koordiniert die Aufgaben?

Seit Januar 2015 arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Trier dezenatsübergreifend an dieser Thematik. Die Stadt Trier stellt in den kommenden Monaten sukzessive zusätzliches Personal ein, um die anstehenden Aufgaben (soziale Begleitung, Leistungsgewährung, Wohnraumbeschaffung, Betreuung etc.) bewältigen zu können. Im Amt für Soziales und Wohnen ist die Abteilung Asyl die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber.

Die Stadt Trier ist in einem intensiven Austausch mit wichtigen Partnern, wie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), den Wirtschaftskammern und den Wohlfahrtsverbänden, um größtmögliche Synergieeffekte zu schaffen.

Die Stadt Trier führte am 25. Juni 2015 eine Veranstaltung für Fachleute zur Flüchtlingsarbeit der Stadt Trier durch. Wichtige Themenfelder waren Wohnen, Bildung, Arbeit, Soziales und Gesundheit.

Am 1. August 2015 nahm die Koordinatorin für die Belange asylsuchender Menschen, Ruth Strauß, im Rathaus ihre Arbeit auf.

Vorheriger ArtikelPlanungen laufen auf Hochtouren
Nächster ArtikelDer tägliche Service: Lokalo Mittagstisch

9 Kommentare

  1. Das ist ein interessanter Artikel, der von mir gerne kommentiert wird. Hier offenbaren sich nämlich die Konsequenzen eines noch nie dagewesenen Rechtsbruchs von Seiten der politischen Führung in Deutschland.

    Es fehlt immer noch jede Rechtsgrundlage für die illegale Einreise von zwei Millionen Ausländern aus dem Orient, die von der Kanzlerin Merkel im Herbst 2015 einfach allesamt zu „Flüchtlingen“ erklärt wurden. Wichtig in diesem Kontext: Der Artikel 16a im Grundgesetz verbietet ganz eindeutig das Asylrecht bei Einreisen aus Österreich, woher die meisten von ihren Schleusern durchmanövriert wurden.. An dieser klaren Vorschrift des Artikels 16a ändern auch Dublin-Vertrag und Genfer Flüchtlingskonvention nichts.

    Das Grundrecht auf Asyl ist im Artikel 16a des Grundgesetzes ganz klar eingeschränkt. Unmissverständlich steht dort: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist“. Man kann es deshalb nicht oft genug sagen: Wer aus Österreich oder irgendeinem anderen EU-Staat einreist, genießt in der Bundesrepublik kein (!) Asylrecht.

    In der Diskussion über die Rechtsgrundlage der Invasion von 2015 – eine Rechtsgrundlage für die Einreise der zwei Millionen Leute fehlt ja immer noch – geht allerdings auch heute noch einiges durcheinander. In der nicht immer fachkundigen „Presse“ ist immer wieder zu lesen, die Invasion von 2015 sei eine Folge des gescheiterten Dublin-Vertrags – also ohne Rechtsgrundlage – gewesen, man habe daher aus der Not heraus „pragmatisch“ – also ohne Rechtsgrundlage – handeln dürfen. Im Dublin-Vertrag war geregelt, dass derjenige EU-Staat, in den ein politisch Verfolgter als erstes einreist, auch zuständig für das Asylverfahren ist. So einfach, wie der momentane Qualitätsjournalismus das behauptet, war die Rechtslage im Herbst 2015 aber natürlich nicht: Keineswegs befand man sich nach dem angeblichen „Scheitern von Dublin“ im rechtsfreien Raum. Denn der Dublin-Vertrag steht ganz und gar im Einklang mit dem Grundgesetzartikel 16a. Sowohl laut Grundgesetz als auch laut Dublin hat ein politisch Verfolgter, der in Italien oder Österreich erstmals ein EU-Land betritt, keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Wer es vergessen hat: Auch ohne Dublin-Vertrag gilt in Deutschland weiterhin das Grundgesetz und somit auch der Artikel 16a.

    Unsere Politiker berufen sich ja gerne auf das Grundgesetz, wenn es ihnen in den Kram passt. In diesem für die deutsche Bevölkerung einschneidenden Moment wird es dreist gebrochen.

    Der Artikel 16a ist nach deutschem Recht eine zusätzliche Absicherung: Hält sich ein EU-Staat nicht an Dublin und lässt einen politisch Verfolgten einfach weiterreisen, genießt er dennoch kein Asylrecht in Deutschland. Der Artikel 16a ist das Bollwerk, das die Deutschen sowohl vor Asyltourismus durch angeblich politisch Verfolgte schützen soll als auch vor der sprichwörtlichen Bedeutungslosigkeit aller EU-Verträge, die ja noch nie das Papier wert waren, auf dem sie standen.

    Vor allem aber soll der Artikel 16a die Deutschen auch vor der eigenen Staatsmacht schützen, die ja seit Jahrzehnten das Asylrecht dazu missbraucht, um eine ethnische Bevölkerungspolitik durchzusetzen. Bekanntlich kam dieser Schutz vor staatlichem Missbrauch schon vor 2015 nicht zum Tragen. Der Artikel 16a gehörte – ähnlich wie das „Wahlen und Abstimmungen“ im Artikel 20 – seit jeher zu den klassischen Papiertigern im Grundgesetz, an die sich die politisch Verantwortlichen in der Praxis nie gehalten haben. Üblich war daher schon vor 2015, dass jeder ausländische Staatsbürger, der, egal woher eingereist, deutschen Boden betrat, Asylrecht oder sonstiges Bleiberecht erhalten konnte und anschließend möglichst schnell eingebürgert wurde.

    Die deutsche Bevölkerung hat diese konsequent ausgeübten Gesetzesverstösse vor 2015 nie richtig zur Kenntnis genommen oder man nahm diesen routinemäßigen Rechtsmissbrauch als eine Art staatliches Kavaliersdelikt für den guten bunten Zweck hin. Die Invasion von 2015 war eine ganz andere Dimension. Im Herbst 2015 wurde der Artikel 16a nicht einmal mehr pro forma geachtet: Zigtausende von wildfremden Leuten wurden ins Land hereingewunken, ohne dass sich irgendeine der beteiligten Behörden dabei um Recht und Gesetz, Artikel 16a hin oder her, zu scheren schien. Was wir im Herbst 2015 an der deutsch-österreichischen Grenze erlebt haben, war praktisch eine Abschaffung aller schützenden Einschränkungen des Artikels 16a, es war eine Grundgesetzänderung ohne Parlamentsbeschluss – ein verfassungsrechtlicher Staatsstreich. Darüber muss man gar nicht diskutieren, das sind die Fakten!

    Von der Politik und grossen Teilen der „neutralen Presse“ und natürlich von vielen „Gutmenschen“ wird gegen das Bollwerk des Artikel 16a gern ins Feld geführt, die Invasion 2015 sei nicht auf der Rechtsgrundlage des Grundgesetzes, sondern der Genfer Flüchtlingskonvention erfolgt, die Genfer Flüchtlingskonvention setze sich sozusagen über das deutsche Grundgesetz hinweg. Die neuen Fachkräfte seien also gar nicht hier aufgrund des grundgesetzlichen Asylrechts und dessen Beschränkungen, sondern stünden unter dem Schutz eines angeblich höheren internationalen Rechts.

    Das ist Unsinn. Die Genfer Flüchtlingskonvention befürwortet kein globales Chaos irregulärer weltweiter Flüchtlingsströme, sie erteilt Kongolesen, Afghanen und Burmesen kein juristisches Freiticket, nach Belieben nach Japan, Korea oder auf die Fidschi-Inseln zu wandern. Die Konvention will vielmehr das Chaos ordnen, sie schützt deshalb im Artikel 31 auch ganz unmissverständlich Flüchtlinge nur im unmittelbaren Nachbarland („coming directly from a territory, where their life or freedom is threatened“). Die Reichweite der völkerrechtlichen Wanderungserlaubnis wird durch die Konvention also geographisch unmissverständlich beschränkt. Ganz im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention werden auch speziell syrische Flüchtlinge nur in der Türkei, im Libanon und Jordanien geschützt, nicht aber in Griechenland und schon gar nicht in Deutschland oder Finnland. Auch die Türkei erfüllt daher mit der Aufnahme von Syrern derzeit nur ihre völkerrechtliche Pflicht, sie tut, was sie tun muss. Es gibt deshalb nicht den geringsten Grund zu besonderer Dankbarkeit der Türkei gegenüber, genau wie ja auch niemand dem Libanon oder Jordanien besonders gedankt hat.

    Was leider von vielen nicht verstanden wird. Die Genfer Flüchtlingskonvention hat nichts mit der Invasion von 2015 zu tun, kein einziger der angeblichen „Flüchtlinge“, die im Herbst 2015 von Salzburg nach Freilassing hereinspazierten, steht unter dem Schutz dieses Regelwerks.

    Es sollte jedem mündigen Bürger, der Wert auf die Einhaltung bestehender Gesetze Wert legt, klar sein: Weder Dublin noch die Genfer Flüchtlingskonvention sind eine Entschuldigung für die Schleifung des Artikels 16a im Herbst 2015. Was wir erlebt haben, war ein Putsch von innen heraus gegen das Grundgesetz: dieser Putsch kam direkt aus der Regierung.

    Und er wurde im gesamten Regierungsapparat bis hin zum letzten Dorfbürgermeister, der ohne jede Rechtsgrundlage Turnhallen für illegal eingereiste Leute beschlagnahmte und diese Leute auf Kosten der Steuerzahler durch den Winter fütterte, fortgeführt. Die „Flüchtlingskrise“ 2015 war deshalb auch der Sündenfall des gesamten Staatsapparats, ein Bekenntnis zum politischen Willkürstaat – ein kollektives Bekenntnis des deutschen Beamtentums gegen den Rechtsstaat der grundgesetzlichen Ordnung. Das ist der schlimmste Aspekt!

    Auch die Unterbringung/Versorgung dieser illegal eingereisten Personen durch die Verantwortlichen der Stadt Trier muss aus diesem Blickwinkel und unter Berücksichtigung der extremen Schuldenlast kritisch hinterfragt werden.

    • Mensch Safet,
      Hatst wieder Wlan ? Wohl in Dönerbude ?
      Komm hol dir noch einen und lass gut sein. Sonst kommen die Männer mit dem Jäckchen.
      In diesem Sinne.

    • Ein Schelm, der meint Frau Merkel spekulierte auf den Friedensnobelpreis und einen Platz unter den ganz Großen in den Geschichtsbüchern.

    • Ich sehe das genauso und mir ist egal wie viele Gutmenschen dazu eine andere Meinung haben, wenn die Regierung bestehende Gesetze missachtet.
      Leider hat sich die Judikative bisher auch nicht gerührt um der Regierung auf die Finger zu klopfen, wir sind als Bürger einfach überfahren worden, weil die Regierung und die Landesregierungen unfähig waren entsprechende
      Verfahren in Anwendung zu bringen.
      Ich bin nicht gegen die Hilfe für Flüchtlinge in Not, allerdings hat man hier einfach Tür und Tor geöffnet für eine unkontrollierte Einreise nach Deutschland die leider auch viele Subjekte ins Land gespült hat die hier nicht sein dürften und deren man nicht mehr Herr wird.

  2. Der Flüchtlingsdeal zwischen Unkela Merkwürdel und Herrn Erdölorgan ist geplatzt, somit gehen in wenigen Tagen am Bosporus die Schleusen wieder auf. Der Ramassan geht dieses Jahr vom 06.06. bis 05.07 und Hunger macht Menschen aggressiv.

    Deutschland kann trotzdem beruhigt sein, denn die Fußball-EM wird diesmal von Frankreich abgehalten.

  3. Flüchtlinge, jeder deutsche Hartz-4 – Empfänger zieht den kürzeren gegenüber Flüchtlingen und wie schon von Anfang an gewußt, hauptsache dicke fette Sozialleistungen, alles andere ist denen sowieso egal.
    Wie derzeit geplant, Mariahof, Neubauten für Flüchtlinge, und der Rest der einheimischen dürfen denn weiter unter einer herunter gekommenen GBT-Bude hausen mit schwarzen Tapeten und Bollerofen.
    Nee liebe Leute, das hat es seit Kriegsende nicht mehr gegeben wie derzeit die einheimische Bevölkerung zur 2.ten Klasse abgestempelt wird und denen wird alles 100fach um den wertesten gebunden.
    Wie tief sind wir gesunken, sehr tief.

  4. Endlich im Handelsblatt eine plausible Erklärung von höchster Stelle durch FInanzminister Schäuble für die massenhafte illegale Flutung von orientalischen Liebhabern unseres Hartz 4 Systems.

    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wolfgang-schaeuble-abschottung-europas-liesse-uns-in-inzucht-degenerieren/13705120.html

    Herr Schäuble vertritt also die Meinung, dass eine „Abschottung“ die Deutschen „in Inzucht degenerieren ließe“ und sie „kaputt“ machen würde. Jetzt verstehen wir den Grund für Grenzen auf, Nichteuropäer rein!

    Was will unser Finanzminister uns damit sagen? Welche Qualifikation kann er vorweisen, um zu diesem Thema etwas beizutragen? Ist es etwas so, dass Schäuble es mit den ganzen Deutschen um ihn herum nicht mehr aushält und erlöst werden will? Dafür bräuchte er dann in der Tat Millionen Fremde.

    Aber wer sagt ihm eigentlich, dass Inzucht ein deutsches Problem wäre? Dabei ist importierter Inzest deutlich weiter verbreitet als einheimischer. Hier kann man dazu was nachlesen, wie das in Schäubles Mustermultikultiwelt aussieht.

    Sogar die linke TAZ musste eingestehen, dass Cousin/Cousine-Ehen gerade in Zuwanderungsfamilien ein großes Problem sind. Dort ist zu lesen:

    “ Am weitesten verbreitet sind Verwandtenehen im Nahen Osten, in Ländern, in denen der Islam praktiziert wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des australischen Centre for Comparative Genomics.“

    Und gerade aus diesen Ländern will Herr Schäuble Leute ins Land holen, um Inzucht zu reduzieren? Immerhin arbeiten etliche Rapefugees ja bereits fleissig an der Überwindung der Inzucht, das kann jeder Interessierte auf den gängigen Polizeiseiten nachlesen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.