TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat heute ein Urteil verkündet und den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Nötigung sowie wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften in 18 tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Der 39-Jährige aus der Region Saarburg, soll seiner damals 13-jährigem Stieftochter insgesamt fünfmal in die Unterhose gegriffen haben. Nur der Ruf des Kindes nach der Mutter soll ein Eindringen des Fingers in das Geschlechtsteil verhindert haben.
Ebenfalls soll er bei zwei Schwimmbadbesuchen den Freundinnen der Stieftochter an den Brust- und Schambereich gegriffen haben.