Prozess wegen Volksverhetzung: Gericht verkündet Urteil

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TRIER. Der Gerichtsprozess gegen den Trierer NPD-Politiker, Safet Babic, ging heute in die vorerst letzte Runde.

Nachdem der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von insgesamt neun Monaten vorgeschlagen hatte, urteilte das Gericht auf eine fünfmonatige Bewährungsstrafe.

Die Verteidigung kann gegen das Urteil Berufung einlegen, was als wahrscheinlich gilt.

Zur Erinnerung:

Laut Anklage geht es um eine Aussage Babic’s bei einer NPD-Kundgebung im Februar 2014. So soll Babic bei der Kundgebung vor einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrenden die dort lebenden Menschen als „Affen in Menschengestalt, die mit Bananen nach Afrika zurückgeschickt werden sollen“ bezeichnet haben.

Nachdem der NPD-Politiker bereits in der Vergangenheit wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, drohte bei einer erneuten Verurteilung nun eine Haftstrafe.

Im Prozess wurde Babic von der aus dem NSU Prozess in München bekannten Anwältin Nicole Schneiders vertreten.

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8 Kommentare

  1. fast noch schlimmer finde ich, dass keine Pflichtverteidigung nötig ist, also wird dieses Verhalten freiwillig verteidigt….

    • Doch. Als bezieher von ALG 2 hat er Pflichtverteidigerin.
      Steht ihm in einem Rechtsstaat ja auch zu.
      Wie das jetzt in Bosnien geregelt ist weiss ich nicht.

      • Ich glaube, Jürgen will eher darauf hinaus, dass es beinahe den Anschein von persönlichem Interesse hat, dass die Anwältin aus den NSU-Prozessen auch Babic verteidigt. Natürlich hat er Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. Aber ob er sich diese Anwältin im Zuge dessen hätte aussuchen/leisten können!?

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