GEZ – Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt

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Symbolfoto

MAINZ. „Ich freue mich über die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der erneut die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt wurde“, sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. „Die Entscheidung des Gerichts reiht sich konsequent in die bisherige Rechtsprechung – auch der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern – ein. Dies sorgt für Rechtssicherheit.“

Die Ministerpräsidentin betonte: „Das Gericht hat erneut festgestellt, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag nicht um eine verkappte Steuer handelt, für die die Länder keine Gesetzgebungszuständigkeit hätten. Vielmehr handelt es sich um eine rundfunkspezifische nichtsteuerliche Abgabe, die als Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können, erhoben wird. Die Erhebung einer solchen Abgabe ist zudem auch nach der bindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die gebotene Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um eine die Vielfalt gefährdende Abhängigkeit von Werbeeinnahmen oder staatlichen Zuschüssen zu vermeiden.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung als zulässig bewertet. „Damit wird auch nicht gegen das Gebot der Gleichberechtigung verstoßen, wenn Beitragszahlerinnen oder Beitragszahler eine Wohnung alleine bewohnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Auch die fehlende Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. „Das Bundesverwaltungsgericht stützt damit unser gesetzliches Ziel der gleichmäßigen Erhebung des Beitrags im Sinne einer größtmöglichen Beitragsgerechtigkeit. Zudem ist der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, in Zeiten der mobilen Endgeräte, wie Smartphones, mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich zu erbringen“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission abschließend.

Zum Hintergrund:

Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu bezahlen ist. Der Rundfunkbeitrag hat die frühere Rundfunkgebühr abgelöst, die an den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts anknüpfte. Von der Beitragsverpflichtung wird auf Antrag aus bestimmten sozialen Gründen sowie bei objektiver Unmöglichkeit des Rundfunkempfangs befreit. Darüber hinaus können Menschen in besonders schwieriger finanzieller Situation mittels einer Härtefallklausel auf Antrag durch die Landesrundfunkanstalt befreit werden. Eine Befreiung wegen fehlenden Besitzes eines Empfangsgeräts ist allerdings nicht vorgesehen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach den mündlichen Verhandlungen am 16./17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird. Geklagt hatten Privatleute, die angaben, keinen Fernseher und zum Teil auch kein Radio zu besitzen. Zuvor waren die Klagen bereits bei den Verwaltungsgerichten in Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie vor dem Oberverwaltungsgericht Münster und dem Verwaltungsgerichtshof in München gescheitert. Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer, für die die Länder keine Gesetzgebungskompetenz besäßen.

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9 Kommentare

  1. Rechtstaatlichkeit ist offenbar aufgehoben. Jedermann kann die Gesetze schwarz auf weiß nachlesen. Sie sind eindeutig und verständlich. Die Gerichte sind offenbar genauso unabhängig wie die Rundfunkanstalten.
    Ein explizit nichtiger Vertrag zu Lasten Dritter kann nicht dadurch Wirksamkeit erlangen, dass man ihn zum Gesetz erklärt. Das widerspricht dem Sinn und Willen höherwertigem Recht. Das Gesetz kann erst zu dem Zeitpunkt wirksam werden, wo es auch der zugrunde liegende Vertrag wird. Also nie.
    Wenn ein Singlehaushalt die gleiche Beitragshöhe hat wie ein Haushalt mit Ehepartner oder mehrere Wg Bewohner als Konsumenten und Nutzer, dann ist das für jedermann offensichtlich ungerecht.
    Wenn selbst 32 Experten des Bundesfinanzministeriums den Beitrag als Steuer deklarieren (Gutachten auf HP einsehbar), dann wird er dies auch sein, denn wer, wenn nicht die Finanzbehörde selber, müsste es besser wissen.
    Alleine die Ablehnung des Souverän (in mehreren Umfragen je ca. 70% Ablehnung und ca. 20% bemängelte Höhe) als per Grundgesetz einziger mit Macht ausgestatteter, ist die Grundlage für die Verfassungswidrigkeit.
    Wenn eine Sache nur durch Drohung, Zwang und Repressalien aufrecht erhalten werden kann, hat diese Sache jegliche Legitimation verloren und ist mit den freiheitlich demokratischen Grundwerten nicht vereinbar.

  2. Deutschland ist eh kein Rechtsstaat mehr, naja, ihr habt ja alle diese verhaermte Dreyer wiedergewählt, Recht geschieht euch. Als Nächstes wird der Mindestlohn ausgehebelt.

    • War die SPD nicht die Partei, die den letztendlich doch noch durchgesetzt hat (wenn so vieles andere nicht)? Und ist es nicht vielmehr die AfD, die offen gegen den Mindestlohn ist und diesen abschaffen will?
      Fr. Dreyer dafür verantwortlich machen zu wollen, dass Deutschland kein „Rechtsstaat“ mehr wäre, ist ja nun der größte Unsinn – davon mal abgesehen, dass gewiss nicht „alle“ sie gewählt haben.

  3. Wie kann auch nur ein einziger Mensch mit mindestens durchschnittlichem Verstand die GEZ-Gebühr in der jetzigen Form verteidigen? Immer öfter kommt mir der Verdacht, dass hier eine kollektive Verblödung vorliegt. Oder hat es andere (niedere) Gründe?

    • Die Steigerung zur GEZ sind die GEMA-Gebühren, die mit Unterstützung der Länderchefs, ja auch Frau Dreyer war dabei, um Ca 80% gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind!!!! Verarsche pur, mit Hilfe der Politik und keiner weiß vorhin das Geld fließt; vielleicht doch in die ein oder andere Parteikasse????

  4. Das Schlimmste ist, dass die Zwangsgebühren auch für Expansion im Internet benutzt werden, also für Online-Mediathek, pompige Websites udgl. ausgegeben werden.
    Gute Seiten wie LOKALO.DE, wo man noch ungefärbte oder sogar regierungskritische Berichte und Kommentare sieht, kriegen natürlich kein Geld aus dem GEZ-Topf, über den Frau Dreyer herrscht.

  5. Die SPD ( vor allem Kurt Beck und seine damalige Gehilfin Dreyer) haben sich für diese Zwangssteuer eingesetzt und diese durchgedrückt. Das ZDF hockt ja in Mainz. Schaut Euch doch nur an, wie die Verwaltungsgremien dieser Sender mit welchen Parteiangehörigen besetzt sind.

    Es wäre übrigens überhaupt kein Problem die GEZ Gebühren gerecht durchzusetzen. Es gibt viele Firmen, die im Internet Dienste anbieten, für die gezahlt werden muss. Es wäre also technisch durchaus möglich, das öffentlich rechtliche Fernsehangebot so anzubieten, dass nur Anwender es nutzen können, die auch dafür bezahlen.

    Aber darum geht es nicht. Mit der jetzigen Methode muss jeder Bürger diesen Dünnpfiff mitfinanzieren, auch wenn er es nicht nutzt. Die politische Kaste kann weiterhin das Propagandainstrument nutzen, ohne Angst vor knapperen Mitteln zu haben.

    An den Rechtsstaat glaube ich schon seit längerem nicht mehr. Mittlerweile haben wir quasi ein „Update von DDR 2.0“. Weitere Updates folgen sicher noch ……

  6. Eine moderne Diktatur hat keine Zaeune und Stacheldraht mehr, die arbeitet schon perfider, siehe China. Und in Deutschland läufts auch nicht anders, weil alle dummes Herdenvieh sind.

  7. Das letzte Wort hat der Souverän, der seine Macht in freien Wahlen und demokratischen Abstimmungen zum Ausdruck bringt.
    Lasst das eure und alle anderen Abgeordneten wissen und zwar unmissverständlich. Online rumjammern bringt gar nix. Ihr müsst an deren Stuhl rütteln und deren politische Zukunft in Frage stellen.
    3 Landtagswahlen haben sie bereits abgestraft und die nächsten 3 stehen im Herbst an. Lasst euch nicht wie die Schafe treiben sondern werdet euch endlich eurer Macht bewusst und nutzt diese endlich mal.

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